# 11. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

## Ich habe eine Rechnung versehentlich geöffnet. Was nun?

Das reine Öffnen einer Rechnung verändert den Freigabestatus nicht. Schließen Sie die Rechnung einfach wieder oder bearbeiten Sie sie wie vorgesehen.

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</div>## Wann darf ich eine Rechnung freigeben?

Eine Rechnung sollte erst freigegeben werden, wenn

- alle Pflichtangaben vorhanden sind,
- der Beleg vollständig geprüft wurde,
- eventuelle Rückfragen geklärt sind,
- und keine fachlichen Einwände bestehen.

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</div>## Was mache ich bei einer Preisabweichung?

Geben Sie die Rechnung nicht frei.

Prüfen Sie zunächst:

- Bestellung
- Angebot
- Lieferschein
- eventuelle Preisvereinbarungen

Ist die Abweichung nicht nachvollziehbar, informieren Sie den zuständigen Fachbereich oder die Buchhaltung.

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</div>## Kann ich eine bereits freigegebene Rechnung ändern?

Das hängt vom eingerichteten Workflow und Ihren Berechtigungen ab.

In der Regel gilt:

Nach der Freigabe wird die Rechnung automatisch an den nächsten Bearbeitungsschritt übergeben und kann vom ursprünglichen Prüfer nicht mehr geändert werden.

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</div>## Wann sollte ich einen Kommentar hinterlassen?

Immer dann, wenn

- Entscheidungen nachvollziehbar dokumentiert werden sollen,
- Rückfragen bestehen,
- Informationen für den nächsten Bearbeiter wichtig sind,
- eine Freigabe verzögert wird.

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</div>## Was mache ich bei technischen Problemen?

Prüfen Sie zunächst:

- Internetverbindung
- Browser aktualisieren
- Seite neu laden

Besteht das Problem weiterhin, wenden Sie sich an die IT-Abteilung und beschreiben Sie möglichst genau:

- Uhrzeit
- Rechnungsnummer
- Fehlermeldung
- verwendeten Browser