7. Sonderfälle bei der Rechnungsprüfung

Nicht jede Rechnung kann sofort freigegeben werden. In der täglichen Praxis treten regelmäßig Situationen auf, die eine weitere Klärung erfordern.


Rechnung ist unvollständig

Fehlen wichtige Angaben oder Anlagen, sollte die Rechnung nicht freigegeben werden.

Typische Beispiele:

Vorgehensweise

  1. Rechnung geöffnet lassen.
  2. Kommentar mit dem fehlenden Sachverhalt hinterlegen.
  3. Zuständigen Kollegen oder Fachbereich informieren.
  4. Rechnung erst nach vollständiger Klärung freigeben.

Beträge stimmen nicht

Weichen Rechnungsbeträge von Angebot oder Bestellung ab, sollte zunächst die Ursache geklärt werden.

Prüfen Sie insbesondere:

Hinweis

Auch kleine Differenzen können auf fehlerhafte Buchungen oder falsche Lieferungen hinweisen.


Falscher Genehmiger

Es kann vorkommen, dass eine Rechnung versehentlich beim falschen Bearbeiter landet.

In diesem Fall sollte die Rechnung nicht einfach freigegeben werden.

Stattdessen:


Rechnung doppelt vorhanden

Vor einer Freigabe sollte geprüft werden, ob dieselbe Rechnung bereits bearbeitet wurde.

Achten Sie insbesondere auf:

Besteht der Verdacht einer Dublette, ist zunächst Rücksprache mit der Buchhaltung zu halten.


Revision #1
Created 20 July 2026 10:53:22 by Thomas Fried
Updated 20 July 2026 10:53:41 by Thomas Fried