Inventur

Definition

Die Inventur ist die vollständige, mengen- und wertmäßige Erfassung aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag.

Sie dient der Feststellung des tatsächlichen Bestands und bildet die Grundlage für die Erstellung des Inventars sowie des Jahresabschlusses.


Einordnung im Rechnungswesen

Die Inventur ist gesetzlich vorgeschrieben und Bestandteil der ordnungsgemäßen Buchführung.
Sie stellt sicher, dass die in der Buchhaltung erfassten Werte mit den tatsächlich vorhandenen Beständen übereinstimmen.


Arten der Inventur


Bestandteile der Inventur

Erfasst werden insbesondere:


Praxisbeispiel


Relevanz in der Praxis

Die Inventur ist wesentlich für:


Besonderheiten


Diese Definition dient der einheitlichen Verwendung des Begriffs „Inventur“ innerhalb der Organisation.


Revision #1
Created 30 March 2026 12:54:33 by Thomas Fried
Updated 30 March 2026 12:54:50 by Thomas Fried