# Inventur

### Definition

<span style="white-space: pre-wrap;">Die </span>****Inventur****<span style="white-space: pre-wrap;"> ist die </span>****vollständige, mengen- und wertmäßige Erfassung aller Vermögensgegenstände und Schulden****<span style="white-space: pre-wrap;"> eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag.</span>

<span style="white-space: pre-wrap;">Sie dient der Feststellung des tatsächlichen Bestands und bildet die Grundlage für die Erstellung des </span>****Inventars****<span style="white-space: pre-wrap;"> sowie des Jahresabschlusses.</span>

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### Einordnung im Rechnungswesen

Die Inventur ist gesetzlich vorgeschrieben und Bestandteil der ordnungsgemäßen Buchführung.  
<span style="white-space: pre-wrap;">Sie stellt sicher, dass die in der Buchhaltung erfassten Werte mit den </span>****tatsächlich vorhandenen Beständen****<span style="white-space: pre-wrap;"> übereinstimmen.</span>

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### Arten der Inventur

- ****Stichtagsinventur****: Erfassung aller Bestände zu einem festen Bilanzstichtag
- ****Permanente Inventur****: Laufende Bestandsführung mit regelmäßigen Kontrollen
- ****Verlegte Inventur****: Durchführung innerhalb eines bestimmten Zeitraums vor oder nach dem Bilanzstichtag
- ****Stichprobeninventur****: Ermittlung durch statistische Verfahren auf Basis von Stichproben

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### Bestandteile der Inventur

Erfasst werden insbesondere:

- ****Vermögen****<span style="white-space: pre-wrap;"> (z. B. Vorräte, Forderungen, Anlagegüter, liquide Mittel)</span>
- ****Schulden****<span style="white-space: pre-wrap;"> (z. B. Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten)</span>

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### Praxisbeispiel

- Zählung der Lagerbestände (z. B. Waren, Rohstoffe)
- Abgleich von Kassenbeständen
- Überprüfung offener Forderungen und Verbindlichkeiten

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### Relevanz in der Praxis

Die Inventur ist wesentlich für:

- Korrekte Bewertung des Unternehmensvermögens
- Erstellung des Jahresabschlusses
- Aufdeckung von Differenzen (z. B. Schwund, Fehler)
- Sicherstellung der Buchungsgenauigkeit

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### Besonderheiten

- <span style="white-space: pre-wrap;">Die Inventur muss </span>****ordnungsgemäß dokumentiert****<span style="white-space: pre-wrap;"> werden</span>
- Abweichungen zwischen Soll- und Ist-Bestand sind zu klären und zu buchen
- Sie ist regelmäßig (mindestens einmal jährlich) durchzuführen

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Diese Definition dient der einheitlichen Verwendung des Begriffs „Inventur“ innerhalb der Organisation.