Inventur Definition Die Inventur ist die vollständige, mengen- und wertmäßige Erfassung aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag. Sie dient der Feststellung des tatsächlichen Bestands und bildet die Grundlage für die Erstellung des Inventars sowie des Jahresabschlusses. Einordnung im Rechnungswesen Die Inventur ist gesetzlich vorgeschrieben und Bestandteil der ordnungsgemäßen Buchführung. Sie stellt sicher, dass die in der Buchhaltung erfassten Werte mit den tatsächlich vorhandenen Beständen übereinstimmen. Arten der Inventur Stichtagsinventur : Erfassung aller Bestände zu einem festen Bilanzstichtag Permanente Inventur : Laufende Bestandsführung mit regelmäßigen Kontrollen Verlegte Inventur : Durchführung innerhalb eines bestimmten Zeitraums vor oder nach dem Bilanzstichtag Stichprobeninventur : Ermittlung durch statistische Verfahren auf Basis von Stichproben Bestandteile der Inventur Erfasst werden insbesondere: Vermögen (z. B. Vorräte, Forderungen, Anlagegüter, liquide Mittel) Schulden (z. B. Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten) Praxisbeispiel Zählung der Lagerbestände (z. B. Waren, Rohstoffe) Abgleich von Kassenbeständen Überprüfung offener Forderungen und Verbindlichkeiten Relevanz in der Praxis Die Inventur ist wesentlich für: Korrekte Bewertung des Unternehmensvermögens Erstellung des Jahresabschlusses Aufdeckung von Differenzen (z. B. Schwund, Fehler) Sicherstellung der Buchungsgenauigkeit Besonderheiten Die Inventur muss ordnungsgemäß dokumentiert werden Abweichungen zwischen Soll- und Ist-Bestand sind zu klären und zu buchen Sie ist regelmäßig (mindestens einmal jährlich) durchzuführen Diese Definition dient der einheitlichen Verwendung des Begriffs „Inventur“ innerhalb der Organisation.