Genormte Trockenbaukonstruktionen

Bei genormten Trockenbaukonstruktionen können herstellerunabhängig Bauprodukte, welche in DIN-Normen und DIN EN-Normen geregelt sind, zu einem Bauteil, z. B. einer Ständerwand oder einem Unterdeckensystem, zusammengefügt werden. Das „Zusammenfügen“ der einzelnen Bestandteile erfolgt nach den in Normen geregelten Einbaubedingungen im Sinne einer „Einbauvorschrift“. Durch die Austauschbarkeit einzelner genormten Bauprodukte, wie Gipsplatten, Dämmstoffe, Profi le, usw. werden diese Konstruktionen als „offene Systeme“ bezeichnet.

Die Anwendung genormter Trockenbausysteme ist derzeit für einige Bauprodukte wie Gipsplatten möglich, wird aber in Zukunft auch für andere geregelte Plattenwerkstoffe erweitert. Geregelt sind dabei vor allem folgende Konstruktionen:

Die Produkt-, Anwendungs- und Grundnormen von Gipsplatten (z. B.DIN 18180, DIN 18181, DIN 18182-1/-2, DIN 18183, DIN 18168-1, DIN 4103-1) bleiben auch zukünftig erhalten (siehe Tabelle 1).path172.pngSoll beispielweise ein genormtes Ständerwandsystem erstellt werden, so sind unter anderem folgende Normen und deren Ausführungsregelungen zu beachten: In DIN 18181:2008-10 „Gipsplatten im Hochbau – Verarbeitung“

DIN 18183-1:2009-05 „Trennwände und Vorsatzschalen aus Gipsplatten mit Metallunterkonstruktionen, Teil 1: Beplankung mit Gipsplatten“.Im Ergebnis entsteht ein eindeutig defi niertes Trockenbausystem mit normativ geregeltem Aufbau und Anschlussausbildung, dem in weiteren Anwendungsnormen festgelegte Eigenschaften zugewiesen werden können, wie z. B.Genormte Konstruktionen zeichnen sich also dadurch aus, dass genormte Bauprodukte und Systembestandteile nach einer „genormten Einbauvorschrift“ zu Bauteilen mit normativ defi nierten Mindesteigenschaften zusammengefügt werden können. Die einzelnen Systembestandteile könnten somit von unterschiedlichen Herstellern kombiniert werden. Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass „genormte Trockenbaukonstruktionen“ in Deutschland ausschließlich für Konstruktionen mit Gips(karton)platten nach DIN 18180:2007-1 als Plattenwerkstoff gelten. Teilweise sind Systeme z. B. mit Gipsfaserplatten einzelner Hersteller den genormten Gipsplattensystemen gleichgestellt.

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Fazit

Die Möglichkeit, genormte Baustoffe und Bauprodukte verschiedener Hersteller z. B. nach Verfügbarkeit im Baustoffhandel zu kombinieren, muss bestimmten Regeln folgen. Auch wenn diese Baustoffe die Mindestanforderungen der Produktnormen erfüllen müssen, sind herstellerabhängige Produktunterschiede nicht auszuschließen. Die in den „genormten Konstruktionen“ angegeben Eigenschaften in den einzelnen Normen gelten als im sicheren „Leistungsbereich“ angesiedelt. Die real erzielbaren Eigenschaften können durchaus höher liegen. „Geprüfte Systeme“ erreichen derzeit die Leistungseigenschaften genormter Konstruktionen oftmals mit einem wirtschaftlicheren Bauteilaufbau.

Dem gegenüber steht bei „genormten Konstruktionen“ ein möglicher logistischer Vorteil der freien Kombinierbarkeit der Bestandteile sowie der einfach zugängliche „Nachweis nach DIN-Norm“. Folgende Trockenbaukonstruktionen mit Gipsplatten werden oft als „genormte Konstruktionen“ ausgeführt:


Revision #1
Created 14 July 2025 13:31:40 by Thomas Fried
Updated 14 July 2025 13:47:03 by Thomas Fried