Wareneingangskontrolle und Dokumentation

Wareneingangskontrolle

Eine Kontrolle der dem Fachunternehmen gelieferten Bauprodukte ist erforderlich, um festzustellen:

Während für die einzelnen Bauprodukte der Hersteller, der sie produziert und verkauft, haftet, ist für erstellte Trockenbaukonstruktion das ausführende Unternehmen verantwortlich.

Auf den Bauprodukten müssen, soweit die MVV TB oder spezielle Verwendungsnachweise dies vorsehen z.B. folgende Angaben vorhanden sein:

Beispiele:

CW-Profile, Hersteller, CE-Kennzeichnung DIN EN 14195, Brandverhalten/Baustoffklasse (bei Stahl immer A1), ergänzend DIN 18182.

Dampfbremsfolie, Hersteller, CE-Kennzeichnung DIN EN 13984, Brandverhalten/Baustoffklasse (z.B. B2),sD-Wert (z.B. 100m).

Abhänger, Hersteller, CE-Kennzeichnung DIN EN 13964, Brandverhalten, Tragfähigkeit, ergänzend DIN 18168, Tragfähigkeitsklasse, Baustoffklasse (bei Stahl immer A1).

Unterdecken, z.B. Metalldecke als Paneeldecke, CE-Kennzeichnung DIN EN 13964, Brandverhalten, Biegezugfestigkeit, Dauerhaftigkeit.

Mineralwolledämmstoff, Hersteller, CE-Kennzeichnung DIN EN 13162, Nummer der Leistungserklärung, Eigenschaftsklassen, Nennwert Wärmeleitfähigkeit, Brandverhalten/Euroklasse A1.

Gipsplatte, CE-Kennzeichnung DIN EN 520, Anwendungsbereich, Brandverhalten/Baustoffklasse (z.B. A2-s1,d0), ergänzend DIN 18180.

Weitere, nicht in der Kennzeichnung enthaltene Eigenschaften müssen vom Hersteller anderweitig angegeben werden, z.B. bei Wärmedämmstoffen für die Bemessung in Deutschland die Angabe des Bemessungswerts der Wärmeleitfähigkeit nach DIN 4108-4 und der Anwendungstyp nach DIN 4108-10 sowie ergänzende Angaben zum Brandverhalten. Die Einhaltung ist durch eine geeignete technische Dokumentation zu belegen. In der Vergangenheit war hier eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung das Mittel der Wahl.


Dokumentation

Der Auftraggeber ist berechtigt, vom ausführenden Unternehmen jederzeit die Verwendbarkeitsnachweise für die erstellten Bauleistungen anzufordern. Aus diesem Grund ist eine Dokumentation der eingesetzten Bauprodukte und erstellten Trockenbaukonstruktionen ihres Verwendbarkeitsnachweises und der vorhandenen Kennzeichnung von großer Bedeutung.

Eine Dokumentation

Die eingesetzten Baustoffe sind über Bestellung und Lieferschein ausreichend zu dokumentieren. Dabei ist auch die vorgefundene Kennzeichnung zu dokumentieren, falls sie nicht auf den Lieferbescheinigungen angebracht ist.

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Revision #3
Created 14 July 2025 13:03:05 by Thomas Fried
Updated 14 July 2025 13:16:05 by Thomas Fried