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Arbeitsplatz & Betriebsgelände

Verbindliche Regeln für Ordnung, gemeinsam genutzte Bereiche und sicheres Verhalten auf dem Betriebsgelände.

Parkregelung für Mitarbeiter

Die Parkplätze direkt am Baumarkteingang und die zwei gekennzeichneten Stellplätze vor der Werkstatt sind ausschließlich für Kunden vorgesehen und von Mitarbeiterfahrzeugen freizuhalten. Das gilt während der gesamten Geschäftszeit, auch wenn einzelne Stellplätze bei Arbeitsbeginn frei sind.

Mitarbeiterfahrzeuge sind auf den Parkflächen im hinteren Bereich des Parkplatzes oder vor der Baustoffabteilung abzustellen. Beschilderungen, Rettungswege, Ladezonen und gesperrte Flächen sind jederzeit zu beachten.

Sauberkeit und Ordnung am Arbeitsplatz

Jeder Mitarbeitende hält den eigenen Arbeitsbereich ordentlich und sicher. Abfälle und Verpackungen sind zu entsorgen, Arbeitsmittel zurückzustellen und Verschmutzungen zeitnah zu beseitigen. Verkehrs-, Flucht- und Rettungswege bleiben jederzeit frei.

Gemeinsam genutzte Räume und Flächen werden nach der Nutzung sauber und aufgeräumt hinterlassen. Größere Verunreinigungen, ausgelaufene Betriebsstoffe, Schäden oder Gefahrenstellen sind abzusichern und unverzüglich der zuständigen Führungskraft zu melden.

Nutzung von Aufenthalts- und Sozialräumen

Aufenthalts-, Pausen- und Sozialräume sind nach der Nutzung sauber zu hinterlassen. Geschirr gehört in die Spülmaschine oder an den vorgesehenen Platz; Abfälle sind zu trennen und zu entsorgen.

Eigene Lebensmittel müssen eindeutig zugeordnet und rechtzeitig entfernt werden. Verdorbene Lebensmittel sind zu entsorgen. Lautstärke und Nutzung gemeinsamer Geräte sind so zu gestalten, dass andere nicht beeinträchtigt werden. Schäden sind zu melden.

Rauchen auf dem Betriebsgelände

Rauchen und die Nutzung von E-Zigaretten sind ausschließlich in den ausgewiesenen Bereichen gestattet. Gebäude, Büros, Verkaufs-, Lager- und Werkstattbereiche sowie Firmenfahrzeuge sind rauchfrei.

Eingänge, Kundenbereiche und Bereiche mit Brand- oder Explosionsgefahr sind freizuhalten. Zigarettenreste gehören vollständig gelöscht in die vorgesehenen Behälter.

Verhalten auf dem Betriebsgelände

Auf dem Betriebsgelände ist jederzeit aufmerksam und rücksichtsvoll zu handeln. Markierte Fahr- und Fußwege, Sperrflächen, Geschwindigkeitsvorgaben sowie Sicherheits- und Warnhinweise sind verbindlich.

Zufahrten, Notausgänge, Rettungswege, Feuerlöscher und sonstige Sicherheitseinrichtungen dürfen auch kurzfristig nicht verstellt werden. Hindernisse, Schäden, ausgelaufene Stoffe und andere Gefahrenstellen sind – soweit gefahrlos möglich – abzusichern und unverzüglich zu melden.

Zutritt zu Betriebs- und Arbeitsbereichen

Gekennzeichnete oder abgesperrte Technik-, Server-, Lager-, Maschinen-, Personal- und Verwaltungsbereiche dürfen nur mit dienstlichem Grund und entsprechender Berechtigung betreten werden. Eine technisch mögliche Zutrittsmöglichkeit ersetzt keine Berechtigung.

Besucher, Lieferanten und externe Dienstleister sind an die zuständige Ansprechperson zu übergeben und erforderlichenfalls zu begleiten. Sicherheitstüren dürfen nicht blockiert werden. Verlust von Schlüsseln, Karten oder Transpondern ist unverzüglich zu melden; eine Weitergabe ist untersagt.