Datenschutz, Compliance & Hinweisgeberschutz
Grundregeln zum Datenschutz und sichere Wege zur vertraulichen Meldung von Rechtsverstößen.
Datenschutz im Unternehmen
Personenbezogene Daten von Kunden, Lieferanten, Bewerbern und Mitarbeitenden dürfen nur für einen festgelegten betrieblichen Zweck, im erforderlichen Umfang und über die vorgesehenen Systeme verarbeitet werden.
Grundregeln
- Daten nur abrufen oder weitergeben, wenn dies für die eigene Aufgabe erforderlich ist.
- Empfänger, Anhänge und Berechtigungen vor dem Versand prüfen.
- Unterlagen und Bildschirme vor unbefugter Einsicht schützen.
- Personenbezogene Daten nicht in private E-Mail-Konten, Messenger, Cloudspeicher oder private Geräte übertragen.
- Fehlversand, Verlust, unberechtigten Zugriff und sonstige Datenschutzvorfälle sofort melden.
Interner Ansprechpartner ist Daniel Schade. Externer Datenschutzbeauftragter ist Herr Maßing von der Sheqon GmbH. Fachliche Fragen und Betroffenenanfragen sind unverzüglich an diese Stellen weiterzuleiten und nicht eigenständig abschließend zu beantworten.
Die konkrete Kundenanlage ist in der Seite Kundenanlage und Datenschutz geregelt und wird hier nicht doppelt geführt.
Hinweisgeberschutz und interne Meldestelle
Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße oder erhebliche Gefahren können vertraulich über die interne Meldestelle abgegeben werden. Dazu gehören beispielsweise Betrug, Diebstahl, Bestechung, Verstöße gegen Arbeits- oder Umweltschutz sowie sexuelle Belästigung.
Digitale Meldung: Hinweisgebersystem öffnen. Für anonyme Rückfragen und Statusinformationen müssen PIN und Zusatzcode sicher aufbewahrt werden; sie können nicht ersetzt werden.
Alternativ können Hinweise persönlich an Kerstin Kuper oder Daniel Schade gerichtet werden. Auch die zuständige Führungskraft oder eine andere Vertrauensperson kann angesprochen werden.
Benachteiligungen wegen einer Meldung sind unzulässig, sofern die hinweisgebende Person hinreichenden Grund zu der Annahme hatte, dass die gemeldeten Informationen zutreffen. Bewusst falsche Verdächtigungen sind vom Schutz nicht umfasst.