Vergütung, Vorsorge & Mitarbeitervorteile Informationen zu betrieblicher Vorsorge und freiwilligen Vorteilen für Mitarbeitende. Betriebliche Altersvorsorge (bAV) Nach Ablauf der Probezeit können Mitarbeitende eine betriebliche Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung vereinbaren. Der Arbeitgeber legt den Durchführungsweg und die verfügbaren Anbieter fest. Derzeit stehen Direktversicherungen der Allianz Lebensversicherung AG und der Canada Life Assurance Europe plc zur Auswahl. Im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen kann schriftlich beantragt werden, Teile des künftigen Bruttoentgelts für die bAV zu verwenden. Der Arbeitgeberzuschuss beträgt 15 Prozent des umgewandelten Entgelts, soweit die gesetzlichen und betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind. Verbindlich sind die jeweils gültige Versorgungsordnung und die individuelle Vereinbarung. Unterlagen und Ansprechpartner sind im Personalbüro erhältlich. Diese Seite ersetzt keine Steuer-, Sozialversicherungs- oder Anlageberatung. Mitarbeiterrabatte Stand: 01.01.2026 Geltungsbereich Die Regelung gilt für Mitarbeitende. Für deren Kinder kann sie bei einem vorab angemeldeten Großprojekt, etwa Hausbau oder Renovierung, für die Dauer des Projekts freigegeben werden. Preisbildung Einzelhandelssortiment: Einstandspreis zuzüglich 15 Prozent Großhandelssortiment: Einstandspreis zuzüglich 10 Prozent Die Aufschläge sind im ERP hinterlegt. Eine dort technisch negativ dargestellte Kondition bezeichnet den entsprechenden Aufschlag. Maßgeblich ist der vom System ermittelte Verkaufspreis. Manuelle Preisänderungen sind nicht zulässig. Eine Ausnahme muss vor Abschluss des Verkaufs durch die zuständige Team- oder Bereichsleitung genehmigt und nachvollziehbar dokumentiert werden.