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Arbeitszeit und Gleitzeit

Stand: 01.08.2026

Geltungsbereich

Diese Regelung gilt für kaufmännische und technische Büroarbeitsplätze, an denen Gleitzeit organisatorisch möglich ist. Für Einzelhandel, Fuhrpark, Lager, Zentrale sowie den Verkauf im Baustoff- und Holzhandel gelten die jeweiligen Arbeits- oder Schichtpläne.

Kernarbeitszeit

Wochentag Kernarbeitszeit
Montag bis Donnerstag 08:30–15:30 Uhr
Freitag 08:30–13:00 Uhr

Während der Kernarbeitszeit besteht Arbeitspflicht. Genehmigte Abwesenheiten, Krankheit und dienstliche Termine sind ausgenommen.

Gleitzeitrahmen

Der Arbeitsbeginn kann zwischen 06:00 und 08:30 Uhr, das Arbeitsende zwischen 15:30 und 18:00 Uhr liegen. Die vertragliche Arbeitszeit ist einzuhalten. Besetzung, Erreichbarkeit und Vertretung der Abteilung haben Vorrang und sind mit der Führungskraft abzustimmen.

Pausen

Bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit sind mindestens 30 Minuten, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten Ruhepause einzuhalten. Zusätzlich gilt betrieblich: Ab acht Stunden Arbeitszeit sind insgesamt mindestens 60 Minuten Pause zu buchen. Pausen sind keine Arbeitszeit und vollständig zu erfassen.

Homeoffice

Die Vorgaben zu Kernarbeitszeit, Pausen, Zeiterfassung und Erreichbarkeit gelten auch im Homeoffice.


Revision #2
Created 2026-09-02 17:00:03 UTC by Thomas Fried
Updated 2026-09-02 17:10:42 UTC by Thomas Fried