Arbeitszeit und Gleitzeit
Stand: 01.08.2026
Geltungsbereich
Diese Regelung gilt für kaufmännische und technische Büroarbeitsplätze, an denen Gleitzeit organisatorisch möglich ist. Für Einzelhandel, Fuhrpark, Lager, Zentrale sowie den Verkauf im Baustoff- und Holzhandel gelten die jeweiligen Arbeits- oder Schichtpläne.
Kernarbeitszeit
| Wochentag | Kernarbeitszeit |
|---|---|
| Montag bis Donnerstag | 08:30–15:30 Uhr |
| Freitag | 08:30–13:00 Uhr |
Während der Kernarbeitszeit besteht Arbeitspflicht. Genehmigte Abwesenheiten, Krankheit und dienstliche Termine sind ausgenommen.
Gleitzeitrahmen
Der Arbeitsbeginn kann zwischen 06:00 und 08:30 Uhr, das Arbeitsende zwischen 15:30 und 18:00 Uhr liegen. Die vertragliche Arbeitszeit ist einzuhalten. Besetzung, Erreichbarkeit und Vertretung der Abteilung haben Vorrang und sind mit der Führungskraft abzustimmen.
Pausen
Bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit sind mindestens 30 Minuten, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten Ruhepause einzuhalten. Zusätzlich gilt betrieblich: Ab acht Stunden Arbeitszeit sind insgesamt mindestens 60 Minuten Pause zu buchen. Pausen sind keine Arbeitszeit und vollständig zu erfassen.
Homeoffice
Die Vorgaben zu Kernarbeitszeit, Pausen, Zeiterfassung und Erreichbarkeit gelten auch im Homeoffice.