# Homeoffice und mobiles Arbeiten

<p class="callout success">**Stand: 01.05.2026   
gültig für die B. Schlichter GmbH &amp; Co. KG und die Schlichter Maler und Glashandel GmbH**</p>

## Grundsatz und Genehmigung

Homeoffice ist möglich, wenn die Tätigkeit dafür geeignet ist und betriebliche Belange nicht entgegenstehen. Ein Anspruch auf Homeoffice wird durch diese Regelung nicht begründet. Jeder Homeoffice-Tag ist vorab durch die Team- oder Abteilungsleitung zu genehmigen.

Bei einer Fünf-Tage-Woche kann in der Regel höchstens ein Homeoffice-Tag pro Woche vereinbart werden. Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Bereichsleitung und sind der Personalabteilung mit Begründung mitzuteilen.

## Nicht geeignete Tätigkeiten

Tätigkeiten, die eine persönliche Anwesenheit erfordern, können nicht im Homeoffice ausgeführt werden. Dazu gehören insbesondere der Verkauf und Thekendienst im Einzel- und Großhandel.

## Arbeitszeit und Erreichbarkeit

Die geltenden Arbeitszeit-, Pausen- und Gleitzeitregeln sind einzuhalten. Arbeitszeiten werden im vorgesehenen System erfasst; der Homeoffice-Status ist in ProCall zu kennzeichnen. Während der Arbeitszeit muss die Erreichbarkeit über Teams oder Telefon gewährleistet sein.

## Ausstattung und Arbeitsplatz

Der Arbeitgeber stellt die erforderliche IT-Grundausstattung bereit. Kamera, Mikrofon, Internetzugang sowie geeignete Möbel stellt der Mitarbeitende, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Arbeitsplatz muss störungsarm, ergonomisch geeignet und datenschutzkonform nutzbar sein.

## Krankheit

Wer arbeitsunfähig erkrankt ist, arbeitet auch im Homeoffice nicht. Die normale Krankmeldung ist unverzüglich vorzunehmen. Eine eigenmächtige Tätigkeit trotz festgestellter Arbeitsunfähigkeit ist zu unterlassen.