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Kreditlimits, Mahnwesen und Sperrvermerke

Diese Seite regelt Zuständigkeiten und Mindestvorgaben. Abweichungen bedürfen einer dokumentierten Freigabe durch die jeweils genannte Stelle.

Privatkunden

Unternehmen

Bauherren, Ausland und Mitarbeitende

Überschreitungen und Rücklastschriften

Eine Limitüberschreitung darf nicht eigenmächtig freigegeben werden. Zuständig ist die Team- oder Abteilungsleitung; die Entscheidung ist im vorgesehenen System zu dokumentieren. Rücklastschriften werden unverzüglich an Buchhaltung und Warenorganisation gemeldet; erforderliche Sperren werden durch die Warenorganisation gesetzt.

Mahnung und Forderungsmanagement

Ab der dritten Mahnstufe wird ein Sperrvermerk gesetzt. Die Buchhaltung informiert die Warenorganisation und die zuständige Führungskraft. Vierzehn Tage nach der dritten Mahnung entscheidet RFA über das weitere Vorgehen. Reklamationen und Einwände müssen schriftlich dokumentiert werden; eine Reklamation setzt das gesamte Mahnverfahren nur insoweit aus, wie die Forderung tatsächlich betroffen und die Sperre genehmigt ist.

Wichtig

Die bislang verwendeten Kürzel RFA, BU und IHA müssen in einer verbindlichen Rollenübersicht ausgeschrieben und namentlich zugeordnet sein. Bis dahin sind Entscheidungen an die zuständige Teamleitung und Buchhaltung zu eskalieren.


Revision #1
Created 2026-09-02 17:00:05 UTC by Thomas Fried
Updated 2026-09-02 17:00:05 UTC by Thomas Fried