Rauchen auf dem Betriebsgelände
Rauchen und die Nutzung von E-Zigaretten sind ausschließlich in den ausgewiesenen Bereichen gestattet. Gebäude, Büros, Verkaufs-, Lager- und Werkstattbereiche sowie Firmenfahrzeuge sind rauchfrei.
Eingänge, Kundenbereiche und Bereiche mit Brand- oder Explosionsgefahr sind freizuhalten. Zigarettenreste gehören vollständig gelöscht in die vorgesehenen Behälter.