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Umgang mit Einladungen und Veranstaltungstickets

Von Lieferanten oder vom Unternehmen bereitgestellte Tickets dienen vorrangig der Kundenpflege und dürfen nicht eigenmächtig privat genutzt oder weitergegeben werden. Zuteilung und Begleitung werden vorab durch die zuständige Führungskraft festgelegt.

Ob eine Teilnahme Arbeitszeit ist, richtet sich nach dem konkreten betrieblichen Auftrag. Eine pauschale Einordnung als private Veranstaltung erfolgt nicht. Die Bewertung wird vor der Teilnahme schriftlich festgelegt.


Revision #1
Created 2026-09-02 17:00:04 UTC by Thomas Fried
Updated 2026-09-02 17:00:04 UTC by Thomas Fried