Umgang mit Einladungen und Veranstaltungstickets Von Lieferanten oder vom Unternehmen bereitgestellte Tickets dienen vorrangig der Kundenpflege und dürfen nicht eigenmächtig privat genutzt oder weitergegeben werden. Zuteilung und Begleitung werden vorab durch die zuständige Führungskraft festgelegt. Bei vier Tickets werden diese grundsätzlich Kunden angeboten; höchstens zwei Mitarbeitende können zur Betreuung teilnehmen. Eine rein interne Nutzung bedarf einer ausdrücklichen Freigabe. Bei zwei Tickets werden diese grundsätzlich vollständig Kunden angeboten. Eine interne Nutzung durch zwei Mitarbeitende bedarf einer ausdrücklichen Freigabe und erfolgt abteilungsübergreifend wechselnd. Ob eine Teilnahme Arbeitszeit ist, richtet sich nach dem konkreten betrieblichen Auftrag. Eine pauschale Einordnung als private Veranstaltung erfolgt nicht. Die Bewertung wird vor der Teilnahme schriftlich festgelegt.