Finanzen, Zahlungsbedingungen & Kreditmanagement
- Rechnungseingang und zuständige E-Mail-Adressen
- Kreditlimits und Sperrvermerke bei Kunden
- SEPA-Lastschriftmandate bei Lieferanten
Rechnungseingang und zuständige E-Mail-Adressen
Zweck
Für die zentrale Verarbeitung, Prüfung und Freigabe eingehender Rechnungen stehen abteilungsspezifische E-Mail-Postfächer zur Verfügung. Die Zuordnung stellt sicher, dass Rechnungen ohne unnötige Verzögerungen verarbeitet und die gesetzlichen Anforderungen an elektronische Rechnungen eingehalten werden können.
Zuständige Rechnungseingänge
| Rechnungsart bzw. Bereich | E-Mail-Adresse |
|---|---|
| Rechnungen für die Bautechnik | rechnungseingang.bautechnik@schlichter.biz |
| Nachunternehmerrechnungen der Bautechnik | nu@schlichter.biz |
| Rechnungen für den Handel | rechnungseingang.handel@schlichter.biz |
| Rechnungen für den Maler- und Glashandel | rechnungseingang.maler@schlichter.biz |
| Allgemeine Kostenrechnungen der Buchhaltung | rechnungseingang.fibu@schlichter.biz |
Wichtig: Das Postfach nu@schlichter.biz darf ausschließlich für Nachunternehmerrechnungen der Bautechnik verwendet werden.
Angabe der Rechnungsadresse
Bei Bestellungen und Vertragsabschlüssen ist dem Dienstleister oder Lieferanten die für den jeweiligen Bereich vorgesehene E-Mail-Adresse als primärer Rechnungsempfänger mitzuteilen.
Dadurch wird sichergestellt, dass die Rechnung direkt in den zuständigen Bearbeitungsprozess gelangt.
Umgang mit falsch zugestellten Rechnungen
Geht eine Rechnung in einem persönlichen oder unzuständigen Postfach ein, gilt folgender Ablauf:
-
Der Absender wird über die zutreffende Rechnungseingangsadresse informiert.
-
Die eingegangene Rechnung wird unverzüglich an das zuständige Abteilungspostfach weitergeleitet.
-
Bei der Weiterleitung muss die ursprüngliche Rechnungsdatei vollständig und unverändert enthalten sein.
-
Eine zusätzliche Weiterleitung an mehrere Rechnungseingänge ist zu vermeiden, da dadurch eine doppelte Verarbeitung entstehen kann.
Bisherige zentrale Rechnungsadresse
Das Postfach rechnung@schlichter.biz bleibt vorerst bestehen und wird weiterhin überwacht.
Die Adresse ist jedoch nicht mehr als regulärer Rechnungseingang vorgesehen und darf bei neuen Bestellungen, Vertragsabschlüssen oder Lieferantenkontakten nicht mehr als Rechnungsadresse angegeben werden. Stattdessen ist ausschließlich das jeweils zuständige Abteilungspostfach zu verwenden.
Kreditlimits und Sperrvermerke bei Kunden
Kreditlimit Privat
Neukunden
- Standard: 3.000 €
- Prüfung erforderlich
- Anzahlung bei Bestellware
- Mit Kreditversicherung: bis 80 % der Zusage
Bestandskunden
- Negative Zahlungserfahrung (12 Monate):
- 1.000 €
- Vermerk im Infofeld
- Keine negative Zahlungserfahrung:
- Blinddeckung
- Bis 10.000 € kreditversichert
Kreditlimit-Überschreitung
-> Entscheidung durch RFA nach Telefonat
-> Erhöhung nur durch Teamleiter
-> Teamleiter trägt Verantwortung für OPOS-Überschreitung
-> Schriftliche Info an BU → BU dokumentiert an IHA
Sonstiges
- Kreditlimit-Infos nur an Team-/Abteilungsleiter
- Rücklastschrift → sofortige Sperre
Kreditlimit Unternehmen
Neukunden
- Abhängig von Rechtsform
- Creditreform-Abfrage durch BU
- Bautechnik-Kunden: pauschal 10.000 €
Bestandskunden
- Negative Zahlungserfahrung:
- Meldung nach 60 Tagen nach Fälligkeit
- Keine negative Zahlungserfahrung:
- Absicherung bis 10.000 €
Kreditlimit-Überschreitung
-> Nur durch Abteilungsleiter
-> Verantwortung bei Netto-Aufträgen > 10.000€
Versicherung
- Kreditlimit = 100 % der Versicherungssumme
- Realistische Anfragehöhe erforderlich
Sonstiges
- Infos nur an Führungsebene
- Rücklastschrift → sofortige Sperre
Kreditlimit Unternehmensformen
| Unternehmensform | Kreditlimit |
|---|---|
| GbR | 3.000 € oder Auskunft |
| OHG | 3.000 € oder Auskunft |
| KG | 3.000 € oder Auskunft |
| GmbH | 3.000 € oder Auskunft |
| UG | Barzahler |
| AG | 3.000 € oder Auskunft |
| Limited (UK) | Barzahler |
| Einzelunternehmen | 3.000 € oder Auskunft |
Kreditlimit für "Häuslebauer"
Neukunden
- 50.000 €
- SCHUFA-Prüfung
- Nach 12 Monaten Neubewertung
Bestandskunden
- Negative Erfahrung → Einzelfallentscheidung
- Sonst: Absicherung bis 10.000 €
Kreditlimit-Überschreitung
-> Nur durch Teamleiter
-> Teamleiter verantwortlich für OPOS
Sonstiges
- Versicherungslimits nur an Führungsebene
- Rücklastschrift → sofortige Sperre
Kreditlimit EU- und Drittländer
- Standard: 0 €
- Ausnahme: Anfrage bei Kreditversicherung
- Bestehende zuverlässige Kunden ggf. bereits bewertet
Kreditlimit Mitarbeiter
Neue Mitarbeiter
- 5.000 €
- Keine SCHUFA nötig
- Kundenanlageformular erforderlich
Sonderfälle
- Ohne Formular:
- Barzahler
- Anlage als Privatkunde
- Info durch Personal an Warenorganisation
Sonstiges
- Überschreitung → Freigabe möglich bei guter Historie
- Rücklastschrift → Meldung an Geschäftsführung
SCHUFA-Score & Warenkreditversicherung
SCHUFA-Risiko
| Score | Risiko |
|---|---|
| > 97,5 % | sehr gering |
| 95–97,5 % | gering |
| 90–95 % | erhöht |
| 80–90 % | hoch |
| 50–80 % | sehr hoch |
Regeln
- < 90 % → nur Barzahler (3.000 €)
- 90–95 % → Abstimmung erforderlich
- >95 % → automatische Anlage
Warenkreditversicherung
- Bis 10.000 € → vereinfachter Schutz
- Ab 10.000 € → Anfrage erforderlich
- Negative Erfahrung → Meldung nach 60 Tagen
Sperrvermerke
Auslöser
- Ab 3. Mahnung
Ablauf
- Info durch Buchhaltung
- Sperre durch Warenorganisation
- Info an Teamleiter
Regeln
- Kein Mahnbescheid-Versand
- Hinweise bei:
- Auslieferung
- Zahlungseingang
Listen
- Freigabeliste
- Sperrliste
- Infoliste (inkl. OPOS)
Mahnstufen
Ablauf
-
Mahnung -> 5 € (nicht verbucht)
-
Mahnung (nach 2 Wochen) -> 10 € (verbucht)
-
Mahnung (nach weiteren 2 Wochen) -> 25 € (verbucht) + Sperrvermerk
Zinsen
- Privat: Basiszins + 5 %
- Geschäft: Basiszins + 9 %
Sonstiges
- Privatkunden: ebenfalls Sperre ab Stufe 3
- Negative Erfahrung: ab 60 Tagen
Forderungsmanagement
- 14 Tage nach 3. Mahnung → Übergabe an RFA
- RFA entscheidet über Maßnahmen (z. B. Ratenzahlung)
Sonderfälle
- Rechnung nicht erhalten:
- Neu senden
- Zahldatum anpassen
- Info dokumentieren
Reklamationen und Einwände
Grundregeln
- Nur schriftlich (Mail/Brief)
- Keine negative Zahlungserfahrung
Nicht akzeptiert
- „Zahlung erst nach Kundenzahlung“
Ratenzahlung
- Nur über:
- Dienstleister (in Vorbereitung)
- oder Teamleiter + RFA
Grundsatz
- Reklamation ≠ Zahlungsverzug
Formulare
Dokumente
- Kundenanlageformular
- SEPA-Formular
- Datenschutz
- AGB
Systeme
- DB Schlicht → Versicherung
- Gevis ERP → Baustellenüberwachung
Ablage
- Homepage
- Intranet
Fallbeispiele
Fall 1: Falsche Lieferung
Austausch → Zahlung danach
Fall 2: Reklamation + Versicherungsargument
Kunde zahlt trotzdem → Mahnung
Fall 3: Teilreklamation
wie Fall 1
Fall 3.1: Vollständige Reklamation
Mahnsperre
Fall 4: Kunde zahlt nicht wegen eigener Forderung
Einzelfallentscheidung
Fall 5: Barzahler will Rechnung
Prüfung erforderlich
Fall 6: fehlende Palettengutschrift
bis 10 € ausbuchen, ab 10€: mahnen
Fall 7: Paletten später zurück
Differenz anmahnen
Fall 8: Änderung erst bei 3. Mahnung
Zahlung: netto 8 Tage
SEPA-Lastschriftmandate bei Lieferanten
Stand: 15.04.2026
Grundsatz
Zahlungsbedingungen mit Lieferanten sind Bestandteil vertraglicher Vereinbarungen.
Die Nutzung von SEPA-Lastschriftverfahren ist auf ein Minimum zu begrenzen.
Begründung:
- Bei Überweisungen liegt die Terminhoheit im Unternehmen.
- Lastschriftverfahren übertragen die Kontrolle über den Zahlungszeitpunkt an den Lieferanten.
- Ziel ist die Sicherstellung der Liquiditätssteuerung.
Vereinbarung von SEPA-Lastschriftverfahren
Ein SEPA-Lastschriftverfahren darf nur eingerichtet werden, wenn:
- es aktiv mit dem Lieferanten verhandelt wurde und
- eine entsprechende Zahlungsbedingung vertraglich vereinbart ist
Die Abstimmung erfolgt mit:
- Bernd Sabel (strategischer Einkauf) oder
- zuständiger Team- bzw. Abteilungsleitung
Standard-Zahlungsbedingungen
Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten:
- 8 Tage: 3 % Skonto
- 30 Tage: netto
Umgang mit unkoordinierten SEPA-Anfragen
Geht eine SEPA-Lastschriftanfrage ohne vertragliche Grundlage ein, ist folgender Ablauf einzuhalten:
- Eingang der Anfrage
- Weiterleitung an die Warenorganisation
- Erstreaktion
- Standardisierte, freundliche Ablehnung durch die Warenorganisation
- Verweis auf geltende Zahlungsbedingungen
- Weitere Eskalation
-
- Besteht der Lieferant weiterhin auf einem Lastschriftmandat:
→ Übergabe an Bernd Sabel - Klärung und Entscheidung im strategischen Einkauf
- Besteht der Lieferant weiterhin auf einem Lastschriftmandat:
Einrichtung eines SEPA-Mandats
Wird ein SEPA-Lastschriftverfahren genehmigt, erfolgt die Umsetzung wie folgt:
- Erstellung des Mandats durch die Buchhaltung
- Unterzeichnung durch die Geschäftsleitung
- Weiterleitung an die Bank durch die Buchhaltung
- Information an die Warenorganisation zur Anpassung der Lieferantendaten
Dokumentation
- SEPA-Lastschriftmandate sind digital zu archivieren
- Ablage erfolgt mit eindeutiger Zuordnung zum jeweiligen Lieferanten
- Nutzung der vorgesehenen Systeme (z. B. d.velop)