Vergütung, Vorsorge & Mitarbeitervorteile
Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Nach Ablauf der Probezeit haben Mitarbeitende die Möglichkeit einen Vertrag über eine Betriebliche Altersvorsorge abzuschließen. Der Arbeitgeber bestimmt den Weg der Durchführung. Es kann zwischen der Allianz Lebensversicherung AG und der Canada Life Assurance Europe plc Niederlassung für Deutschland gewählt werden. Es handelt sich um eine Direktversicherung, die sich durch Entgeltumwandlung finanziert.
Entgeltumwandlung bedeutet, dass ein Teil des Lohns bzw. Gehalts unversteuert und ohne Belastung durch die Sozialversicherung für den Beitrag verwendet wird. Erst wenn die Leistung nach Ablauf der Ansparphase ausgezahlt wird, erfolgt die Besteuerung und die Erhebung von Sozialabgaben.
Der Arbeitnehmer kann aufgrund der Bestimmungen des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) schriftlich beim Arbeitgeber beantragen, dass von seinem Entgelt bis zu 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Der Arbeitgeber gewährt einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung in Höhe von 15 %.
Alle weiteren Informationen und die Details sind der „Versorgungsordnung zur arbeitnehmerfinanzierten betrieblichen Altersversorgung mit Arbeitgeberzuschuss“ zu entnehmen. Diese ist im Personalbüro erhältlich.
Diese Ausführungen sind ohne jegliche arbeitgeberseitige Haftung und fern einer steuerlichen Beratung zu sehen.
Mitarbeiterrabatte
Stand: 01.01.2026
Geltungsbereich
Diese Regelung gilt für:
- alle Mitarbeiter
- Kinder von Mitarbeitern bei Großprojekten (z. B. Hausbau, Renovierung) für die Dauer der Maßnahme
Grundsatz
Die bisherige Rabattstruktur wurde zum 01.01.2026 durch ein System mit festen Aufschlägen ersetzt. Individualpreise sind nicht mehr vorgesehen.
Aufschläge nach Sortiment
- Einzelhandelssortiment: +15 %
- Großhandelssortiment: +10 %
Die Aufschläge sind systemseitig im ERP hinterlegt und werden automatisch angewendet.
Darstellung im ERP-System
Im ERP-System (z. B. ERP-System) werden die Aufschläge wie folgt angezeigt:
- „Kondition -15 %“ (entspricht +15 % Aufschlag)
- „Kondition -10 %“ (entspricht +10 % Aufschlag)
Hinweis:
Die Darstellung erfolgt technisch als negative Kondition, ist jedoch als Aufschlag zu interpretieren.
Manuelle Anpassungen
- Manuelle Preisänderungen sind nicht zulässig.
- Ausnahmen sind nur in begründeten Einzelfällen möglich.
- Freigaben erfolgen ausschließlich über die zuständige Team- oder Bereichsleitung.
Hinweis:
Durch die Umstellung ergibt sich in den meisten Fällen eine wirtschaftliche Besserstellung für Mitarbeiter.