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SEPA-Lastschriftmandate bei Lieferanten

Stand: 15.04.2026

Grundsatz

Zahlungsbedingungen mit Lieferanten sind Bestandteil vertraglicher Vereinbarungen.

Die Nutzung von SEPA-Lastschriftverfahren ist auf ein Minimum zu begrenzen.
Begründung:


Vereinbarung von SEPA-Lastschriftverfahren

Ein SEPA-Lastschriftverfahren darf nur eingerichtet werden, wenn:

Die Abstimmung erfolgt mit:


Standard-Zahlungsbedingungen

Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten:


Umgang mit unkoordinierten SEPA-Anfragen

Geht eine SEPA-Lastschriftanfrage ohne vertragliche Grundlage ein, ist folgender Ablauf einzuhalten:

  1. Eingang der Anfrage
    • Weiterleitung an die Warenorganisation
  2. Erstreaktion
    • Standardisierte, freundliche Ablehnung durch die Warenorganisation
    • Verweis auf geltende Zahlungsbedingungen
  3. Weitere Eskalation

Einrichtung eines SEPA-Mandats

Wird ein SEPA-Lastschriftverfahren genehmigt, erfolgt die Umsetzung wie folgt:


Dokumentation



Revision #2
Created 2026-05-04 08:20:11 UTC by Thomas Fried
Updated 2026-09-02 15:26:16 UTC by Thomas Fried