SEPA-Lastschriftmandate bei Lieferanten Stand: 15.04.2026 Grundsatz Zahlungsbedingungen mit Lieferanten sind Bestandteil vertraglicher Vereinbarungen. Die Nutzung von SEPA-Lastschriftverfahren ist auf ein Minimum zu begrenzen. Begründung: Bei Überweisungen liegt die Terminhoheit im Unternehmen. Lastschriftverfahren übertragen die Kontrolle über den Zahlungszeitpunkt an den Lieferanten. Ziel ist die Sicherstellung der Liquiditätssteuerung. Vereinbarung von SEPA-Lastschriftverfahren Ein SEPA-Lastschriftverfahren darf nur eingerichtet werden, wenn: es aktiv mit dem Lieferanten verhandelt wurde und eine entsprechende Zahlungsbedingung vertraglich vereinbart ist Die Abstimmung erfolgt mit: Bernd Sabel (strategischer Einkauf) oder zuständiger Team- bzw. Abteilungsleitung Standard-Zahlungsbedingungen Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten: 8 Tage: 3 % Skonto 30 Tage: netto Umgang mit unkoordinierten SEPA-Anfragen Geht eine SEPA-Lastschriftanfrage ohne vertragliche Grundlage ein, ist folgender Ablauf einzuhalten: Eingang der Anfrage Weiterleitung an die Warenorganisation Erstreaktion Standardisierte, freundliche Ablehnung durch die Warenorganisation Verweis auf geltende Zahlungsbedingungen Weitere Eskalation Besteht der Lieferant weiterhin auf einem Lastschriftmandat: → Übergabe an Bernd Sabel Klärung und Entscheidung im strategischen Einkauf Einrichtung eines SEPA-Mandats Wird ein SEPA-Lastschriftverfahren genehmigt, erfolgt die Umsetzung wie folgt: Erstellung des Mandats durch die Buchhaltung Unterzeichnung durch die Geschäftsleitung Weiterleitung an die Bank durch die Buchhaltung Information an die Warenorganisation zur Anpassung der Lieferantendaten Dokumentation SEPA-Lastschriftmandate sind digital zu archivieren Ablage erfolgt mit eindeutiger Zuordnung zum jeweiligen Lieferanten Nutzung der vorgesehenen Systeme (z. B. d.velop)