Vorwort zum Ergänzungsband 2023 zur VOB 2019 Im Auftrag des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistun- gen (DVA) wird dieser Ergänzungsband 2023 zur VOB 2019 veröffentlicht. Die Überarbeitung der Normen der VOB/C erfolgte im Jahr 2019 im Rah- men der VOB Gesamtausgabe 2019. Da die Normen einem stetigen Anpas- sungsbedarf – aufgrund geänderter rechtlicher oder technischer Rahmen- bedingungen – unterliegen, sind seitdem 21 ATV in den Hauptausschüssen Allgemeines, Hochbau und Tiefbau neu erstellt bzw. fachtechnisch über- arbeitet worden. Ihre Veröffentlichung wurde im Juni 2023 durch den DVA- Vorstand beschlossen. Fachtechnisch wurden im Bereich Hochbau elf Normen und aus dem Bereich Tiefbau fünf Normen überarbeitet. Zusätzlich wurden drei Normen neu aufgestellt, die ATV DIN 18327 „Brunnenarbeiten und Erdwärme- sonden“, die ATV DIN 18328 „Aufbruch- und Rückbauarbeiten von Ver- kehrsflächen“ und die ATV DIN 18448 „Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen“. Die ATV DIN 18322 „Kabelleitungstief- bauarbeiten“ wurde umfassend redaktionell überarbeitet. Dies wurde not- wendig, da der Abschnitt Aufbruch von Verkehrsflächen aus dieser ATV in den Geltungsbereich der ATV DIN 18328 verlagert wurde. Auch die Digitalisierung des Bauwesens hält Einzug in die VOB. Der Haupt- ausschuss Allgemeines hat mit Zustimmung der Hauptausschüsse Hoch- bau und Tiefbau die ATV DIN 18299 – Allgemeine Regelungen für Bau- arbeiten jeder Art – in einem ersten Schritt „BIM-fähig“ gemacht. Mit der Einführung einer generellen Öffnungsklausel in den Abschnitten 0 und 5 wird die Anwendung digitaler Abrechnungsmethoden ermöglicht. Um diese Aktualisierungen den Anwendern zeitnah als Arbeitsgrundlage zur Verfügung zu stellen, hat der DVA-Vorstand beschlossen, einen Ergän- zungsband zur VOB 2019 zu veröffentlichen. Für den vorliegenden Ergänzungsband gilt mein besonderer Dank den Hauptausschüssen Allgemeines, Hochbau und Tiefbau sowie ihren Arbeits- ausschüssen. Nur der engagierten Mitarbeit vieler Fachleute ist es zu ver- danken, dass die VOB für die Anwenderinnen und Anwender ein praxis- nahes und ausgewogenes Regelwerk ist und von Auftraggebern und Auftragnehmern gleichermaßen anerkannt wird. Allen Anwenderinnen und Anwendern, den Bauherrinnen und Bauherren und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Baufirmen, Architektur- und Ingenieurbüros, Vergabejuristinnen und -juristen, Schlichterinnen und Schlichtern wünsche ich mit diesem Regelwerk viel Erfolg bei ihrer Arbeit. Ich möchte Sie ermutigen, sich aktiv an der Gestaltung und Weiterentwick- lung der VOB in den Gremien des DVA zu beteiligen. Ihre wertvollen per- sönlichen Erfahrungen bilden die Grundlage für die praktische Anwendung dieses Regelwerks im Rahmen Ihrer Verträge.   Der Vorstand des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA) Dirk Scheinemann, Vorsitzender