# 11. Abnahmekriterien

# 11.1 Abnahme Phase 1

Phase 1 gilt als fachlich abgeschlossen, wenn:

- alle definierten Quellsysteme importiert wurden
- Quell-IDs nachvollziehbar gespeichert wurden
- Dubletten analysiert wurden
- unklare Dubletten manuell entschieden wurden
- Adressen normalisiert wurden
- externe Prüfungen gemäß vereinbartem Umfang erfolgt sind
- Zahlungsbedingungen zugeordnet wurden
- Mahnbedingungen zugeordnet wurden
- nicht mehr aktive Unternehmen gekennzeichnet wurden
- kritische Konflikte bearbeitet wurden
- ein freigegebener Golden Record je Geschäftspartner vorliegt
- der bereinigte Datenbestand erfolgreich nach Gevis übertragen wurde

# 11.2 Abnahme Phase 2

Phase 2 gilt als abgeschlossen, wenn:

- Benutzer sich per SSO anmelden können
- Rollen und Berechtigungen funktionieren
- Kunden zentral angelegt werden können
- Lieferanten zentral angelegt werden können
- Zahlungsbedingungen verwaltet werden können
- Mahnbedingungen verwaltet werden können
- Live-Dublettenprüfung funktioniert
- Normalisierung funktioniert
- externe Unternehmensprüfung funktioniert
- die vereinbarte Creditreform-Bonitätsprüfung funktioniert
- Änderungen protokolliert werden
- freigegebene Datensätze automatisch nach Gevis übertragen werden
- Übertragungsfehler sichtbar und erneut ausführbar sind

# 11.3 Abnahme Phase 3

Phase 3 gilt als abgeschlossen, wenn:

- die zentrale Stammdatenplattform Änderungen selbstständig verteilt
- alle vorgesehenen Zielsysteme angebunden sind
- Übertragungen unabhängig voneinander erfolgen
- Fehler eines Zielsystems andere Systeme nicht blockieren
- fehlgeschlagene Übertragungen wiederholt werden können
- keine Synchronisationsschleifen entstehen
- der Synchronisationsstatus vollständig nachvollziehbar ist