11. Abnahmekriterien 11.1 Abnahme Phase 1 Phase 1 gilt als fachlich abgeschlossen, wenn: alle definierten Quellsysteme importiert wurden Quell-IDs nachvollziehbar gespeichert wurden Dubletten analysiert wurden unklare Dubletten manuell entschieden wurden Adressen normalisiert wurden externe Prüfungen gemäß vereinbartem Umfang erfolgt sind Zahlungsbedingungen zugeordnet wurden Mahnbedingungen zugeordnet wurden nicht mehr aktive Unternehmen gekennzeichnet wurden kritische Konflikte bearbeitet wurden ein freigegebener Golden Record je Geschäftspartner vorliegt der bereinigte Datenbestand erfolgreich nach Gevis übertragen wurde 11.2 Abnahme Phase 2 Phase 2 gilt als abgeschlossen, wenn: Benutzer sich per SSO anmelden können Rollen und Berechtigungen funktionieren Kunden zentral angelegt werden können Lieferanten zentral angelegt werden können Zahlungsbedingungen verwaltet werden können Mahnbedingungen verwaltet werden können Live-Dublettenprüfung funktioniert Normalisierung funktioniert externe Unternehmensprüfung funktioniert die vereinbarte Creditreform-Bonitätsprüfung funktioniert Änderungen protokolliert werden freigegebene Datensätze automatisch nach Gevis übertragen werden Übertragungsfehler sichtbar und erneut ausführbar sind 11.3 Abnahme Phase 3 Phase 3 gilt als abgeschlossen, wenn: die zentrale Stammdatenplattform Änderungen selbstständig verteilt alle vorgesehenen Zielsysteme angebunden sind Übertragungen unabhängig voneinander erfolgen Fehler eines Zielsystems andere Systeme nicht blockieren fehlgeschlagene Übertragungen wiederholt werden können keine Synchronisationsschleifen entstehen der Synchronisationsstatus vollständig nachvollziehbar ist