4. Phase 1: Konsolidierung und Datenbereinigung
- 4.1 Datenimport
- 4.2 Dublettenerkennung
- 4.3 Manuelle Konfliktbearbeitung
- 4.4 Normalisierung
- 4.5 Prüfung über externe Datenquellen
- 4.6 Nicht mehr aktive Geschäftspartner
- 4.7 Zahlungs- und Mahnbedingungen
- 4.8 Abschluss und Initialimport
4.1 Datenimport
In Phase 1 werden bestehende Stammdaten aus folgenden Anwendungen übernommen:
- Unitrade
- Gevis
- AddOne
- Addison
Abhängig vom jeweiligen System kommen unterschiedliche Importverfahren infrage:
- direkter Datenbankzugriff
- API
- CSV
- XML
- JSON
- andere strukturierte Exportformate
Die ursprünglichen Quelldaten müssen während der Konsolidierung unverändert erhalten bleiben.
4.2 Dublettenerkennung
Die importierten Daten werden automatisiert auf mögliche Dubletten untersucht.
Dabei dürfen nicht ausschließlich identische Zeichenketten verglichen werden.
In die Bewertung sollen unter anderem einfließen:
- Firmenname
- Firmenname ohne Rechtsform
- Vorname und Nachname
- Straße
- Hausnummer
- PLZ
- Ort
- Land
- Telefonnummer
- Mobilnummer
- E-Mail-Adresse
- Domain
- Umsatzsteuer-ID
- Handelsregisternummer
- Registergericht
- Creditreform-Nummer
- weitere eindeutige Identifikatoren
Das System berechnet einen Ähnlichkeits- bzw. Konfidenzwert.
Beispiel:
| Konfidenz | Bewertung |
| 100 % | sicher identisch |
| 95 % | sehr wahrscheinlich identisch |
| 78 % | mögliche Dublette |
| 35 % | wahrscheinlich unterschiedliche Datensätze |
Die Schwellenwerte müssen konfigurierbar sein.
4.3 Manuelle Konfliktbearbeitung
Kann das System keine ausreichend sichere Entscheidung treffen, darf keine automatische Zusammenführung erfolgen.
Der Datensatz wird einem Benutzer im Web-Portal zur Prüfung vorgelegt.
Beispiel:
| Feld | Unitrade | Gevis | Addison | Vorschlag |
| Firma | Müller GmbH | Mueller GmbH | Müller GmbH | Müller GmbH |
| Straße | Hauptstr. 5 | Hauptstraße 5 | Hauptstrasse 5 | Hauptstraße 5 |
| PLZ | 49762 | 49762 | 49762 | 49762 |
Der Benutzer muss mindestens folgende Möglichkeiten besitzen:
- Datensatz A übernehmen
- Datensatz B übernehmen
- Datensätze zusammenführen
- beide Datensätze behalten
- einzelne Feldwerte auswählen
- Werte manuell korrigieren
- Entscheidung zurückstellen
4.4 Normalisierung
Die Stammdaten werden nach zentral definierten Regeln normalisiert.
Beispiele:
| Eingangswert | Normalisierter Wert |
| Hauptstr. | Hauptstraße |
| Hauptstrasse | Hauptstraße |
| 05933 / 1234 | +49 5933 1234 |
| 0049 5933 1234 | +49 5933 1234 |
| Deutschland | DE |
| Germany | DE |
Die Regeln müssen konfigurierbar sein.
Eine wesentliche Anforderung ist die länderabhängige Normalisierung.
Internationale Anschriften dürfen nicht nach deutschen Schreibregeln verändert werden.
4.5 Prüfung über externe Datenquellen
Unternehmensdaten sollen soweit technisch und vertraglich möglich mit externen Datenquellen abgeglichen werden.
Vorgesehen sind insbesondere:
- Handelsregister bzw. Registerdaten
- Creditreform
Geprüft werden können abhängig von der verfügbaren Schnittstelle beispielsweise:
- Unternehmensname
- Rechtsform
- Sitz
- Geschäftsanschrift
- Handelsregisternummer
- Registergericht
- Unternehmensstatus
- weitere Identifikationsmerkmale
Dabei muss zwischen verschiedenen Datenquellen unterschieden werden:
- amtliche bzw. verifizierte Daten
- Creditreform-Daten
- interne Unternehmensdaten
- Benutzereingaben
- normalisierte Daten
- KI-generierte Vorschläge
Die Herkunft eines Wertes muss nachvollziehbar bleiben.
4.6 Nicht mehr aktive Geschäftspartner
Kunden und Lieferanten, die nicht mehr existieren oder nicht mehr aktiv sind, dürfen nicht einfach aus dem Datenbestand gelöscht werden.
Mögliche Status sind:
- aktiv
- inaktiv
- insolvent
- in Liquidation
- gelöscht
- verschmolzen
- übernommen
- verstorben
- Geschäftsbetrieb eingestellt
- unbekannter Status
Bei Fusionen, Übernahmen oder Rechtsnachfolgen soll eine Beziehung zum Nachfolgeunternehmen hinterlegt werden können.
4.7 Zahlungs- und Mahnbedingungen
Bestehende Zahlungs- und Mahnbedingungen müssen während der Migration vereinheitlicht werden.
Hierzu existieren mindestens:
- bisherige Zahlungsbedingungen
- neue Zahlungsbedingungen
- bisherige Mahnbedingungen
- neue Mahnbedingungen
Die Bedingungen werden anhand ihrer Texte und ihrer fachlichen Bedeutung miteinander verglichen.
Beispiel:
Alt:
14 Tage 2 %, 30 Tage netto
Neu:
Zahlbar innerhalb 14 Tagen mit 2 % Skonto, ansonsten 30 Tage netto
Das System soll erkennen können, dass beide Bedingungen fachlich identisch sind.
Für jede bisherige ID wird eine Zuordnung zur neuen ID erzeugt.
| Alte ID | Neue ID | Konfidenz |
| 12 | 105 | 100 % |
| 17 | 112 | 98 % |
| 23 | ? | 64 % |
Unsichere Zuordnungen müssen manuell geprüft werden.
Nach erfolgreicher Zuordnung werden im konsolidierten Stammdatenbestand die bisherigen IDs durch die neuen IDs ersetzt.
Dasselbe Verfahren gilt für Mahnbedingungen.
4.8 Abschluss und Initialimport
Nach Abschluss von Phase 1 muss ein:
- konsolidierter
- deduplizierter
- geprüfter
- normalisierter
- dokumentierter
- fachlich freigegebener
Stammdatenbestand vorliegen.
Dieser wird initial nach Gevis übertragen.
Gevis übernimmt in dieser Phase die Weiterverteilung an die übrigen Systeme.