# 4. Phase 1: Konsolidierung und Datenbereinigung

# 4.1 Datenimport

In Phase 1 werden bestehende Stammdaten aus folgenden Anwendungen übernommen:

- Unitrade
- Gevis
- AddOne
- Addison

Abhängig vom jeweiligen System kommen unterschiedliche Importverfahren infrage:

- direkter Datenbankzugriff
- API
- CSV
- XML
- JSON
- andere strukturierte Exportformate

Die ursprünglichen Quelldaten müssen während der Konsolidierung unverändert erhalten bleiben.

[![Datenbankverbindungen.png](https://helpme.schlichter.biz/uploads/images/gallery/2026-08/scaled-1680-/datenbankverbindungen.png)](https://helpme.schlichter.biz/uploads/images/gallery/2026-08/datenbankverbindungen.png)

# 4.2 Dublettenerkennung

Die importierten Daten werden automatisiert auf mögliche Dubletten untersucht.

Dabei dürfen nicht ausschließlich identische Zeichenketten verglichen werden.

In die Bewertung sollen unter anderem einfließen:

- Firmenname
- Firmenname ohne Rechtsform
- Vorname und Nachname
- Straße
- Hausnummer
- PLZ
- Ort
- Land
- Telefonnummer
- Mobilnummer
- E-Mail-Adresse
- Domain
- Umsatzsteuer-ID
- Handelsregisternummer
- Registergericht
- Creditreform-Nummer
- weitere eindeutige Identifikatoren

Das System berechnet einen Ähnlichkeits- bzw. Konfidenzwert.

Beispiel:

<table id="bkmrk-konfidenz-bewertung-"><tbody><tr><td>Konfidenz</td><td>Bewertung</td></tr><tr><td>100 %</td><td>sicher identisch</td></tr><tr><td>95 %</td><td>sehr wahrscheinlich identisch</td></tr><tr><td>78 %</td><td>mögliche Dublette</td></tr><tr><td>35 %</td><td>wahrscheinlich unterschiedliche Datensätze</td></tr></tbody></table>

Die Schwellenwerte müssen konfigurierbar sein.

# 4.3 Manuelle Konfliktbearbeitung

Kann das System keine ausreichend sichere Entscheidung treffen, darf keine automatische Zusammenführung erfolgen.

Der Datensatz wird einem Benutzer im Web-Portal zur Prüfung vorgelegt.

Beispiel:

<table id="bkmrk-feld-unitrade-gevis-"><tbody><tr><td>Feld</td><td>Unitrade</td><td>Gevis</td><td>Addison</td><td>Vorschlag</td></tr><tr><td>Firma</td><td>Müller GmbH</td><td>Mueller GmbH</td><td>Müller GmbH</td><td>Müller GmbH</td></tr><tr><td>Straße</td><td>Hauptstr. 5</td><td>Hauptstraße 5</td><td>Hauptstrasse 5</td><td>Hauptstraße 5</td></tr><tr><td>PLZ</td><td>49762</td><td>49762</td><td>49762</td><td>49762</td></tr></tbody></table>

Der Benutzer muss mindestens folgende Möglichkeiten besitzen:

- Datensatz A übernehmen
- Datensatz B übernehmen
- Datensätze zusammenführen
- beide Datensätze behalten
- einzelne Feldwerte auswählen
- Werte manuell korrigieren
- Entscheidung zurückstellen

# 4.4 Normalisierung

Die Stammdaten werden nach zentral definierten Regeln normalisiert.

Beispiele:

<table id="bkmrk-eingangswert-normali"><tbody><tr><td>Eingangswert</td><td>Normalisierter Wert</td></tr><tr><td>Hauptstr.</td><td>Hauptstraße</td></tr><tr><td>Hauptstrasse</td><td>Hauptstraße</td></tr><tr><td>05933 / 1234</td><td>+49 5933 1234</td></tr><tr><td>0049 5933 1234</td><td>+49 5933 1234</td></tr><tr><td>Deutschland</td><td>DE</td></tr><tr><td>Germany</td><td>DE</td></tr></tbody></table>

Die Regeln müssen konfigurierbar sein.

Eine wesentliche Anforderung ist die **länderabhängige Normalisierung**.

Internationale Anschriften dürfen nicht nach deutschen Schreibregeln verändert werden.

# 4.5 Prüfung über externe Datenquellen

Unternehmensdaten sollen soweit technisch und vertraglich möglich mit externen Datenquellen abgeglichen werden.

Vorgesehen sind insbesondere:

- Handelsregister bzw. Registerdaten
- Creditreform

Geprüft werden können abhängig von der verfügbaren Schnittstelle beispielsweise:

- Unternehmensname
- Rechtsform
- Sitz
- Geschäftsanschrift
- Handelsregisternummer
- Registergericht
- Unternehmensstatus
- weitere Identifikationsmerkmale

Dabei muss zwischen verschiedenen Datenquellen unterschieden werden:

1. amtliche bzw. verifizierte Daten
2. Creditreform-Daten
3. interne Unternehmensdaten
4. Benutzereingaben
5. normalisierte Daten
6. KI-generierte Vorschläge

Die Herkunft eines Wertes muss nachvollziehbar bleiben.

# 4.6 Nicht mehr aktive Geschäftspartner

Kunden und Lieferanten, die nicht mehr existieren oder nicht mehr aktiv sind, dürfen nicht einfach aus dem Datenbestand gelöscht werden.

Mögliche Status sind:

- aktiv
- inaktiv
- insolvent
- in Liquidation
- gelöscht
- verschmolzen
- übernommen
- verstorben
- Geschäftsbetrieb eingestellt
- unbekannter Status

Bei Fusionen, Übernahmen oder Rechtsnachfolgen soll eine Beziehung zum Nachfolgeunternehmen hinterlegt werden können.

# 4.7 Zahlungs- und Mahnbedingungen

Bestehende Zahlungs- und Mahnbedingungen müssen während der Migration vereinheitlicht werden.

Hierzu existieren mindestens:

- bisherige Zahlungsbedingungen
- neue Zahlungsbedingungen
- bisherige Mahnbedingungen
- neue Mahnbedingungen

Die Bedingungen werden anhand ihrer Texte und ihrer fachlichen Bedeutung miteinander verglichen.

Beispiel:

**Alt:**

`14 Tage 2 %, 30 Tage netto`

**Neu:**

`Zahlbar innerhalb 14 Tagen mit 2 % Skonto, ansonsten 30 Tage netto`

Das System soll erkennen können, dass beide Bedingungen fachlich identisch sind.

Für jede bisherige ID wird eine Zuordnung zur neuen ID erzeugt.

<table id="bkmrk-alte-id-neue-id-konf"><tbody><tr><td>Alte ID</td><td>Neue ID</td><td>Konfidenz</td></tr><tr><td>12</td><td>105</td><td>100 %</td></tr><tr><td>17</td><td>112</td><td>98 %</td></tr><tr><td>23</td><td>?</td><td>64 %</td></tr></tbody></table>

Unsichere Zuordnungen müssen manuell geprüft werden.

Nach erfolgreicher Zuordnung werden im konsolidierten Stammdatenbestand die bisherigen IDs durch die neuen IDs ersetzt.

Dasselbe Verfahren gilt für Mahnbedingungen.

# 4.8 Abschluss und Initialimport

Nach Abschluss von Phase 1 muss ein:

- konsolidierter
- deduplizierter
- geprüfter
- normalisierter
- dokumentierter
- fachlich freigegebener

Stammdatenbestand vorliegen.

Dieser wird initial nach **Gevis** übertragen.

Gevis übernimmt in dieser Phase die Weiterverteilung an die übrigen Systeme.