8. KI und automatisierte Datenprüfung
8.1 Aufgaben der KI
KI kann insbesondere für folgende Aufgaben eingesetzt werden:
- Erkennung unterschiedlicher Schreibweisen
- semantischer Vergleich von Zahlungsbedingungen
- semantischer Vergleich von Mahnbedingungen
- Unterstützung der Dublettenerkennung
- Plausibilitätsbewertung
- Erkennung ungewöhnlicher Feldinhalte
- Vorschläge zur Datenbereinigung
- Klassifizierung unklarer Datensätze
Die KI stellt hierbei eine zusätzliche Prüfinstanz dar und ist nicht selbst die maßgebliche Quelle für Unternehmensdaten.
8.2 Automatische Entscheidungen
KI-Ergebnisse sind grundsätzlich als Bewertung oder Änderungsvorschlag zu behandeln.
Automatische Änderungen dürfen nur erfolgen, wenn:
- eine definierte Geschäftsregel vorliegt,
- die Änderung eindeutig ist,
- eine ausreichend hohe Konfidenz besteht,
- die Änderung nachvollziehbar protokolliert wird.
Bei fachlich relevanten oder unklaren Änderungen erfolgt eine manuelle Freigabe.
Die entsprechenden Schwellenwerte müssen konfigurierbar sein.
8.3 Datenschutz beim KI-Einsatz
Bei Verwendung externer KI-Dienste muss geklärt werden:
- welche Daten das Unternehmen verlassen
- wo die Daten verarbeitet werden
- ob Daten gespeichert werden
- ob Daten für Trainingszwecke verwendet werden
- welche Auftragsverarbeitungsverträge erforderlich sind
- ob personenbezogene Daten übertragen werden
- ob eine lokale bzw. unternehmensinterne KI-Lösung erforderlich ist
Eine KI darf keine nicht nachvollziehbaren Änderungen an produktiven Stammdaten durchführen.