# 8. KI und automatisierte Datenprüfung

# 8.1 Aufgaben der KI

KI kann insbesondere für folgende Aufgaben eingesetzt werden:

- Erkennung unterschiedlicher Schreibweisen
- semantischer Vergleich von Zahlungsbedingungen
- semantischer Vergleich von Mahnbedingungen
- Unterstützung der Dublettenerkennung
- Plausibilitätsbewertung
- Erkennung ungewöhnlicher Feldinhalte
- Vorschläge zur Datenbereinigung
- Klassifizierung unklarer Datensätze

Die KI stellt hierbei eine zusätzliche Prüfinstanz dar und ist nicht selbst die maßgebliche Quelle für Unternehmensdaten.

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# 8.2 Automatische Entscheidungen

<p class="callout warning">**KI-Ergebnisse sind grundsätzlich als Bewertung oder Änderungsvorschlag zu behandeln.**</p>

Automatische Änderungen dürfen nur erfolgen, wenn:

- eine definierte Geschäftsregel vorliegt,
- die Änderung eindeutig ist,
- eine ausreichend hohe Konfidenz besteht,
- die Änderung nachvollziehbar protokolliert wird.

Bei fachlich relevanten oder unklaren Änderungen erfolgt eine manuelle Freigabe.

Die entsprechenden Schwellenwerte müssen konfigurierbar sein.

# 8.3 Datenschutz beim KI-Einsatz

Bei Verwendung externer KI-Dienste muss geklärt werden:

- welche Daten das Unternehmen verlassen
- wo die Daten verarbeitet werden
- ob Daten gespeichert werden
- ob Daten für Trainingszwecke verwendet werden
- welche Auftragsverarbeitungsverträge erforderlich sind
- ob personenbezogene Daten übertragen werden
- ob eine lokale bzw. unternehmensinterne KI-Lösung erforderlich ist

Eine KI darf keine nicht nachvollziehbaren Änderungen an produktiven Stammdaten durchführen.