8. KI und automatisierte Datenprüfung 8.1 Aufgaben der KI KI kann insbesondere für folgende Aufgaben eingesetzt werden: Erkennung unterschiedlicher Schreibweisen semantischer Vergleich von Zahlungsbedingungen semantischer Vergleich von Mahnbedingungen Unterstützung der Dublettenerkennung Plausibilitätsbewertung Erkennung ungewöhnlicher Feldinhalte Vorschläge zur Datenbereinigung Klassifizierung unklarer Datensätze Die KI stellt hierbei eine zusätzliche Prüfinstanz dar und ist nicht selbst die maßgebliche Quelle für Unternehmensdaten. 8.2 Automatische Entscheidungen KI-Ergebnisse sind grundsätzlich als Bewertung oder Änderungsvorschlag zu behandeln. Automatische Änderungen dürfen nur erfolgen, wenn: eine definierte Geschäftsregel vorliegt, die Änderung eindeutig ist, eine ausreichend hohe Konfidenz besteht, die Änderung nachvollziehbar protokolliert wird. Bei fachlich relevanten oder unklaren Änderungen erfolgt eine manuelle Freigabe. Die entsprechenden Schwellenwerte müssen konfigurierbar sein. 8.3 Datenschutz beim KI-Einsatz Bei Verwendung externer KI-Dienste muss geklärt werden: welche Daten das Unternehmen verlassen wo die Daten verarbeitet werden ob Daten gespeichert werden ob Daten für Trainingszwecke verwendet werden welche Auftragsverarbeitungsverträge erforderlich sind ob personenbezogene Daten übertragen werden ob eine lokale bzw. unternehmensinterne KI-Lösung erforderlich ist Eine KI darf keine nicht nachvollziehbaren Änderungen an produktiven Stammdaten durchführen.