# 2.3 Nachvollziehbarkeit und Audit

Jede Änderung an einem Stammdatensatz muss nachvollziehbar sein.

Mindestens zu protokollieren sind:

- betroffener Datensatz
- geändertes Feld
- vorheriger Wert
- neuer Wert
- Änderungszeitpunkt
- Benutzer bzw. ausführender Dienst
- Herkunft der Änderung
- Grund der Änderung
- ggf. externe Referenz
- ggf. verwendetes KI-Prüfverfahren
- Freigabestatus

Die Änderungshistorie darf durch normale Benutzer nicht verändert oder gelöscht werden können.