2.3 Nachvollziehbarkeit und Audit Jede Änderung an einem Stammdatensatz muss nachvollziehbar sein. Mindestens zu protokollieren sind: betroffener Datensatz geändertes Feld vorheriger Wert neuer Wert Änderungszeitpunkt Benutzer bzw. ausführender Dienst Herkunft der Änderung Grund der Änderung ggf. externe Referenz ggf. verwendetes KI-Prüfverfahren Freigabestatus Die Änderungshistorie darf durch normale Benutzer nicht verändert oder gelöscht werden können.