4.5 Prüfung über externe Datenquellen

Unternehmensdaten sollen soweit technisch und vertraglich möglich mit externen Datenquellen abgeglichen werden.

Vorgesehen sind insbesondere:

Geprüft werden können abhängig von der verfügbaren Schnittstelle beispielsweise:

Dabei muss zwischen verschiedenen Datenquellen unterschieden werden:

  1. amtliche bzw. verifizierte Daten
  2. Creditreform-Daten
  3. interne Unternehmensdaten
  4. Benutzereingaben
  5. normalisierte Daten
  6. KI-generierte Vorschläge

Die Herkunft eines Wertes muss nachvollziehbar bleiben.


Revision #1
Created 14 August 2026 10:22:37 by Thomas Fried
Updated 14 August 2026 10:22:54 by Thomas Fried