# 4.5 Prüfung über externe Datenquellen

Unternehmensdaten sollen soweit technisch und vertraglich möglich mit externen Datenquellen abgeglichen werden.

Vorgesehen sind insbesondere:

- Handelsregister bzw. Registerdaten
- Creditreform

Geprüft werden können abhängig von der verfügbaren Schnittstelle beispielsweise:

- Unternehmensname
- Rechtsform
- Sitz
- Geschäftsanschrift
- Handelsregisternummer
- Registergericht
- Unternehmensstatus
- weitere Identifikationsmerkmale

Dabei muss zwischen verschiedenen Datenquellen unterschieden werden:

1. amtliche bzw. verifizierte Daten
2. Creditreform-Daten
3. interne Unternehmensdaten
4. Benutzereingaben
5. normalisierte Daten
6. KI-generierte Vorschläge

Die Herkunft eines Wertes muss nachvollziehbar bleiben.