4.5 Prüfung über externe Datenquellen Unternehmensdaten sollen soweit technisch und vertraglich möglich mit externen Datenquellen abgeglichen werden. Vorgesehen sind insbesondere: Handelsregister bzw. Registerdaten Creditreform Geprüft werden können abhängig von der verfügbaren Schnittstelle beispielsweise: Unternehmensname Rechtsform Sitz Geschäftsanschrift Handelsregisternummer Registergericht Unternehmensstatus weitere Identifikationsmerkmale Dabei muss zwischen verschiedenen Datenquellen unterschieden werden: amtliche bzw. verifizierte Daten Creditreform-Daten interne Unternehmensdaten Benutzereingaben normalisierte Daten KI-generierte Vorschläge Die Herkunft eines Wertes muss nachvollziehbar bleiben.