8.2 Automatische Entscheidungen KI-Ergebnisse sind grundsätzlich als Bewertung oder Änderungsvorschlag zu behandeln. Automatische Änderungen dürfen nur erfolgen, wenn: eine definierte Geschäftsregel vorliegt, die Änderung eindeutig ist, eine ausreichend hohe Konfidenz besteht, die Änderung nachvollziehbar protokolliert wird. Bei fachlich relevanten oder unklaren Änderungen erfolgt eine manuelle Freigabe. Die entsprechenden Schwellenwerte müssen konfigurierbar sein.