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Geprüfte Rechnungen- Ablauf und Verantwortlichkeit

Zuständigkeit und Verantwortung der Sachbearbeitung

Weiterleitung der geprüften Rechnung an die Bauleiter und Buchhaltung mit folgenden Punkten in der E-Mail:
  • Angabe der Widerspruchsfrist (Widerspruch ist bis zum XXX möglich)
  • Ist die Beantragung einer Mangelbürgschaft notwendig, notiert die Bruttosumme der Bürgschaft an.
Prüfung der Kürzungen/Abzüge auf Grundlage von Vertragsgrundlagen sowie der bereits geleisteten Zahlungen, z.B.:
  • Bauumlagen
  • Bürgschaften
  • Nachlässe
  • Abschläge
  • Skonto (Fristen und Höhe)
  • Abschlagszahlungen
  • Gegenrechnungen
Erinnerung an die Bauleiter zur Einhaltung der Widerspruchstermine

geprüfte Rechnung anfordern in Absprache mit dem Bauleiter, wenn bei Zahlungseingang ein offener Posten besteht, der nicht nachvollziehbar ist, und keine geprüfte Rechnung vorliegt.

 

Zuständigkeit und Verantwortung der Bauleitung

Prüfung der Kürzungen von Massen und Preisen sowie Einbehalten aufgrund von Mängeln

Info an die Sachbearbeitung und Buchhaltung, ob Kürzungen akzeptiert werden

Einhaltung der Einspruchsfrist für den Widerspruch der Schlussrechnungen

 

Widerspruchsfristen

28 Tage nach Zugang der Schlussrechnungsprüfung

Falls die geprüfte Rechnung nicht vorliegt, gilt die Frist 28 Tage nach Zahlungseingang