Skip to main content

Geprüfte Abschlags- und Schlussrechnungen- Ablauf und Verantwortlichkeit


Zuständigkeit und Verantwortung der Sachbearbeitung

Die Anforderung der geprüften Abschlags- und Schlussrechnungen erfolgt eigenständig, wenn bei Zahlungseingang ein offener Posten vorliegt.

Prüfung der Kürzungen/Abzüge auf Grundlage von Vertragsgrundlagen sowie der bereits geleisteten Zahlungen, z.B.:

  • Bauumlagen
  • Bürgschaften
  • Nachlässe
  • Abschläge
  • Skonto (Fristen und Höhe')he)
    • wird nach den Umlagen abgezogen, außer es vertraglich anders vereinbart. ggf Rücksprache mit dem hausinternen Vertragspartner
  • Abschlagszahlungen
  • Gegenrechnungen
  • Sicherheiten

Weiterleitung der geprüften Rechnung an die Bauleiter, sowie in CC an die zahlungsverfolgung@schlichter.biz mit folgenden Punkten in der E-Mail:

  • Falls unklare Punkte vorhanden sind, dies in der Mail beschreiben
  • Angabe der Widerspruchsfrist (Widerspruch ist bis zum XXX möglich)
  • Ist die Beantragung einer Gewährleistungsbürgschaft notwendig, notiert die Bruttosumme der Bürgschaft.

Erinnerung an die Bauleiter zur Einhaltung der Widerspruchstermine

Widerspruch:

28 Tage nach Zugang der Schlussrechnungsprüfung

Falls die geprüfte Rechnung nicht vorliegt, gilt die Frist 28 Tage nach Zahlungseingang

Die Kopie des Schreibens ebenfalls an zahlungsverfolgung@schlichter.biz

Zuständigkeit und Verantwortung der Bauleitung

Prüfung der Kürzungen von Massen und Preisen sowie Einbehalten aufgrund von Mängeln

Info an die Sachbearbeitung und Buchhaltung, ob Kürzungen akzeptiert werden

Einhaltung der Einspruchsfrist für den Widerspruch der Schlussrechnungen

Das Schreiben soll die geforderte Summe enthalten.