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Mitarbeiterrabattregelung

Stand: 01.01.2026

Geltungsbereich

Diese Regelung gilt für:

  • alle Mitarbeiter
  • deren im Haushalt lebende Kinder
  • Kinder von Mitarbeitern bei Großprojekten (z. B. Hausbau, Renovierung)

Grundsatz

Die bisherige Rabattstruktur wurde zum 01.01.2026 durch ein System mit festen Aufschlägen ersetzt. Individualpreise sind nicht mehr vorgesehen.


Aufschläge nach Sortiment

  • Einzelhandelssortiment: +15 %
  • Großhandelssortiment: +10 %

Die Aufschläge sind systemseitig im ERP hinterlegt und werden automatisch angewendet.


Darstellung im ERP-System

Im ERP-System (z. B. ERP-System) werden die Aufschläge wie folgt angezeigt:

  • „Kondition -15 %“ (entspricht +15 % Aufschlag)
  • „Kondition -10 %“ (entspricht +10 % Aufschlag)

Hinweis:
Die Darstellung erfolgt technisch als negative Kondition, ist jedoch als Aufschlag zu interpretieren.


Manuelle Anpassungen

  • Manuelle Preisänderungen sind nicht zulässig.
  • Ausnahmen sind nur in begründeten Einzelfällen möglich.
  • Freigaben erfolgen ausschließlich über die zuständige Team- oder Bereichsleitung.

Hinweis:
Durch die Umstellung ergibt sich in den meisten Fällen eine wirtschaftliche Besserstellung für Mitarbeiter.