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Homeoffice und mobiles Arbeiten

Stand: 01.05.2026 · Gilt für die B. Schlichter GmbH & Co. KG und die Schlichter Maler und Glashandel GmbH

Grundsatz und Genehmigung

Homeoffice ist möglich, wenn die Tätigkeit dafür geeignet ist und betriebliche Belange nicht entgegenstehen. Ein Anspruch auf Homeoffice wird durch diese Regelung nicht begründet. Jeder Homeoffice-Tag ist vorab durch die Team- oder Abteilungsleitung zu genehmigen.

Bei einer Fünf-Tage-Woche kann in der Regel höchstens ein Homeoffice-Tag pro Woche vereinbart werden. Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Bereichsleitung und sind der Personalabteilung mit Begründung mitzuteilen.

Nicht geeignete Tätigkeiten

Tätigkeiten, die eine persönliche Anwesenheit erfordern, können nicht im Homeoffice ausgeführt werden. Dazu gehören insbesondere der Verkauf und Thekendienst im Einzel- und Großhandel.

Arbeitszeit und Erreichbarkeit

Die geltenden Arbeitszeit-, Pausen- und Gleitzeitregeln sind einzuhalten. Arbeitszeiten werden im vorgesehenen System erfasst; der Homeoffice-Status ist in ProCall zu kennzeichnen. Während der Arbeitszeit muss die Erreichbarkeit über Teams oder Telefon gewährleistet sein.

Ausstattung und Arbeitsplatz

Der Arbeitgeber stellt die erforderliche IT-Grundausstattung bereit. Kamera, Mikrofon, Internetzugang sowie geeignete Möbel stellt der Mitarbeitende, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Arbeitsplatz muss störungsarm, ergonomisch geeignet und datenschutzkonform nutzbar sein.

Krankheit

Wer arbeitsunfähig erkrankt ist, arbeitet auch im Homeoffice nicht. Die normale Krankmeldung ist unverzüglich vorzunehmen. Eine eigenmächtige Tätigkeit trotz festgestellter Arbeitsunfähigkeit ist zu unterlassen.