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SEPA-Lastschriftmandate bei Lieferanten

Stand: 15.04.2026

Grundsatz

SEPA-Lastschriftverfahren mit Lieferanten werden nur eingerichtet, wenn sie vorab verhandelt, vertraglich vereinbart und intern genehmigt wurden. Ohne abweichende Vereinbarung gelten acht Tage mit drei Prozent Skonto oder 30 Tage netto.

Genehmigung

Die fachliche Abstimmung erfolgt vor Zusage mit dem strategischen Einkauf oder der zuständigen Team- bzw. Abteilungsleitung. Unkoordinierte Anfragen werden an die Warenorganisation weitergeleitet und von dort zunächst unter Hinweis auf die vereinbarten Zahlungsbedingungen abgelehnt. Besteht der Lieferant darauf, entscheidet der strategische Einkauf.

Einrichtung

    Buchhaltung erstellt das Mandat. Geschäftsleitung unterzeichnet. Buchhaltung übermittelt das Mandat und informiert die Warenorganisation. Warenorganisation passt die Lieferantendaten erst nach bestätigter Freigabe an.

    Das unterzeichnete Mandat und die Genehmigung werden eindeutig dem Lieferanten zugeordnet im vorgesehenen Dokumentenmanagementsystem archiviert.