Umgang mit firmeneigenen elektronischen Geräten
Stand: 01.08.2025
Geltungsbereich
Diese Regelung gilt für alle firmeneigenen Smartphones, Tablets, Notebooks, Computer und Datenträger.
Nutzung und Schutz
Private Nutzung und Weitergabe
Private Nutzung ist nur bei Smartphones und nur nach ausdrücklicher Genehmigung zulässig. Für Mitarbeitende mit Reisetätigkeit kann eine gesonderte Freigabe gelten. Geräte dürfen nicht an Familienangehörige oder andere unberechtigte Personen weitergegeben werden.
Verlust, Diebstahl und Schaden
Verlust, Diebstahl, verdächtige Zugriffe und sicherheitsrelevante Schäden sind sofort der IT zu melden. Bei Diebstahl stimmt die IT das weitere Vorgehen einschließlich einer Anzeige mit Personalabteilung und betroffenem Mitarbeitenden ab.
Rückgabe
Bei Ende der Nutzung sind Gerät und Zubehör vollständig an die IT zurückzugeben. Private Daten sind vorher nach Abstimmung mit der IT zu entfernen. Gerätesperren und private Kontobindungen müssen aufgehoben werden; dienstliche Kennwörter werden nicht offengelegt.