Nachunternehmer-Bescheinigungen & Ablage im Doku-Archiv
Nachunternehmer-Bescheinigungen sind Dokumente, die von Subunternehmern bereitgestellt werden, um ihre Eignung und Qualifikation für einen Auftrag nachzuweisen.
Nachfolgend das Merkblatt vom 10.07.2024 mit Informationen, wie die Beschinigungen im Programm AddOne abgelegt werden sollen. Das amerikanische Datum muss in diesem Fall (ausnahmsweise) nicht davor geschrieben werden, da es hier irrelevant ist.
01 Betriebshaftpflicht
- Ohne Ausnahme Pflicht
- Gültigkeit 3 Monate ab Ausstellungsdatum, sofern nicht anders beschrieben
02 Berufsgenossenschaft
- Nicht notwenidig bei NU mit Sitz im Ausland
- Nicht notwendig, wenn keine Mitarbeiter vorhanden
- Gültigkeit steht auf der Bescheinigung
03 Krankenkasse
- Nicht notwendig, wenn keine Mitarbeiter vorhanden
- NU mit Sitz im EU-Ausland müssen eine A1 Bescheinigung vorlegen (Gültigkeit A1: Dauer des Einsatzes, längstens 24 Monate)
- Gültigkeit 3 Monate, wenn nicht anders beschrieben
04 Finanzamt / Bescheinigung in Steuersachen
- Ohne Ausnahme Pfllicht
- NU mit Sitz im Ausland haben zugewiesene Finanzämter siehe PDF
- Gültigkeit 3 Monate
05 Handwerksrolle
- Nicht notwendig, wenn Gewerbeanmeldung vorhanden
- Gültigkeit für immer
06 Gewerbeanmeldung
- Ohne Ausnahme Pflicht
- Gültigkeit für immer
07 Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistung §48b
- Ohne Ausnahme Pflicht
- Gültigkeit steht auf der Bescheinigung
08 SOKA BAU
- NU mit Sitz im Ausland: Abteilungsleiter fragen
- Nicht notwendig, wenn keine Mitarbeiter vorhanden
- Gültigkeit 1 Jahr, wenn nicht anders beschrieben
09 Diverse / Sonstige Bescheinigungen & Unterlagen
- z. B. Nachweis Steuerschuldnerschaft §13
- Gewerbezantralregister / Gewerbekarte
- Ausweise / Versichertenkarten
- Eintragungen ins Handelsregister / HRA
- Erteilung von Steuernummern
- Führungszeugnis
- Wartungsverträge
10 Selbstauskunft & Checkliste NU
- gültig immer bis zum 31.12. des laufenden Jahres
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