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0 Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung

Diese Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung gelten für Bauarbeiten jeder Art; sie
werden ergänzt durch die auf die einzelnen Leistungsbereiche bezogenen Hinweise in den
ATV DIN 18300 bis ATV DIN 18459, Abschnitt 0, sowie den Anhang A Begriffsbestimmungen. Die
Beachtung dieser Hinweise und des Anhangs A ist Voraussetzung für eine ordnungsgemäße
Leistungsbeschreibung gemäß §§ 7 ff., §§ 7 EU ff. beziehungsweise §§ 7 VS ff. VOB/A.

In die Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis ist aufzunehmen:

„Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit
denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame
technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den
ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“ immer gleichwertige Technische Spezifikationen in
Bezug genommen.“


Die Hinweise werden nicht Vertragsbestandteil.

In der Leistungsbeschreibung sind nach den Erfordernissen des Einzelfalls insbesondere anzugeben:

0.1 Angaben zur Baustelle

0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung.
0.1.2 Bedingungen.
Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse.
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen.
0.1.6 Montageöffnungen.
Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z. B.
0.1.7 Energie und Abwasser.
Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser,
0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur
Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume.
0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenunter-
suchungen.
0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen
und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen.
0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften.
0.1.12 Abwasser und Abfall.
Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. Beschränkungen für die Beseitigung von
0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B. wegen Forderungen des
Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder
dergleichen.
0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen,
Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle.
0.1.15 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs.
0.1.16 leitungen.
Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungs-
0.1.17 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z. B. Leitungen, Kabel,
Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer.
0.1.18 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkundungs-
und gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmitteln erfüllt wurden.
0.1.19 Gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen.
0.1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen
Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern,
Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle.
0.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der
Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen.
0.1.22 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten.
0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle.

0.2 Angaben zur Ausführung