Vorwort zum Ergänzungsband 2023 zur VOB 2019
Im Auftrag des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistun-
gen (DVA) wird dieser Ergänzungsband 2023 zur VOB 2019 veröffentlicht.
Die Überarbeitung der Normen der VOB/C erfolgte im Jahr 2019 im Rah-
men der VOB Gesamtausgabe 2019. Da die Normen einem stetigen Anpas-
sungsbedarf – aufgrund geänderter rechtlicher oder technischer Rahmen-
bedingungen – unterliegen, sind seitdem 21 ATV in den Hauptausschüssen
Allgemeines, Hochbau und Tiefbau neu erstellt bzw. fachtechnisch über-
arbeitet worden. Ihre Veröffentlichung wurde im Juni 2023 durch den DVA-
Vorstand beschlossen.
Fachtechnisch wurden im Bereich Hochbau elf Normen und aus dem
Bereich Tiefbau fünf Normen überarbeitet. Zusätzlich wurden drei Normen
neu aufgestellt, die ATV DIN 18327 „Brunnenarbeiten und Erdwärme-
sonden“, die ATV DIN 18328 „Aufbruch- und Rückbauarbeiten von Ver-
kehrsflächen“ und die ATV DIN 18448 „Arbeiten an schadstoffbelasteten
baulichen und technischen Anlagen“. Die ATV DIN 18322 „Kabelleitungstief-
bauarbeiten“ wurde umfassend redaktionell überarbeitet. Dies wurde not-
wendig, da der Abschnitt Aufbruch von Verkehrsflächen aus dieser ATV in
den Geltungsbereich der ATV DIN 18328 verlagert wurde.
Auch die Digitalisierung des Bauwesens hält Einzug in die VOB. Der Haupt-
ausschuss Allgemeines hat mit Zustimmung der Hauptausschüsse Hoch-
bau und Tiefbau die ATV DIN 18299 – Allgemeine Regelungen für Bau-
arbeiten jeder Art – in einem ersten Schritt „BIM-fähig“ gemacht. Mit der
Einführung einer generellen Öffnungsklausel in den Abschnitten 0 und 5
wird die Anwendung digitaler Abrechnungsmethoden ermöglicht.
Um diese Aktualisierungen den Anwendern zeitnah als Arbeitsgrundlage
zur Verfügung zu stellen, hat der DVA-Vorstand beschlossen, einen Ergän-
zungsband zur VOB 2019 zu veröffentlichen.
Für den vorliegenden Ergänzungsband gilt mein besonderer Dank den
Hauptausschüssen Allgemeines, Hochbau und Tiefbau sowie ihren Arbeits-
ausschüssen. Nur der engagierten Mitarbeit vieler Fachleute ist es zu ver-
danken, dass die VOB für die Anwenderinnen und Anwender ein praxis-
nahes und ausgewogenes Regelwerk ist und von Auftraggebern und
Auftragnehmern gleichermaßen anerkannt wird.
Allen Anwenderinnen und Anwendern, den Bauherrinnen und Bauherren
und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Baufirmen, Architektur-
und Ingenieurbüros, Vergabejuristinnen und -juristen, Schlichterinnen und
Schlichtern wünsche ich mit diesem Regelwerk viel Erfolg bei ihrer Arbeit.
Ich möchte Sie ermutigen, sich aktiv an der Gestaltung und Weiterentwick-
lung der VOB in den Gremien des DVA zu beteiligen. Ihre wertvollen per-
sönlichen Erfahrungen bilden die Grundlage für die praktische Anwendung
dieses Regelwerks im Rahmen Ihrer Verträge.
Der Vorstand des
Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses
für Bauleistungen (DVA)
Dirk Scheinemann, Vorsitzender
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