Gleitzeitregelung für Büroarbeitsplätze
Stand: 01.08.2026
Gültigkeit
Diese Regelung gilt für kaufmännische und technische Büroarbeitsplätze, bei denen aufgrund der Arbeitsorganisation eine Gleitzeit möglich ist. Sie ersetzt die bisherige Regelung und tritt zum 15. August 2025 in Kraft.
Kernarbeitszeiten
Für kaufmännische und technische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Büro gelten folgende Kernarbeitszeiten:
| Wochentag | Kernarbeitszeit |
|---|---|
| Montag bis Donnerstag | 08:30 Uhr – 15:30 Uhr |
| Freitag | 08:30 Uhr – 13:00 Uhr |
Während der Kernarbeitszeit besteht Anwesenheitspflicht, sofern keine genehmigten Abwesenheiten (z. B. Urlaub, Krankheit oder Diensttermine) vorliegen.
Gleitzeit
Die tägliche Arbeitszeit kann innerhalb folgender Zeitfenster flexibel gestaltet werden:
- 06:00 Uhr – 08:30 Uhr
- 15:30 Uhr – 18:00 Uhr
Beginn und Ende der Arbeitszeit können innerhalb dieser Zeiträume eigenverantwortlich festgelegt werden. Dabei sind die betrieblichen Belange sowie die Erreichbarkeit der jeweiligen Abteilung sicherzustellen.
Pausenregelung
Folgende Mindestpausen sind gesetzlich und betrieblich einzuhalten:
- Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten verpflichtend.
- Bei einer Arbeitszeit von ab 8 Stunden ist eine Pause von mindestens 60 Minuten verpflichtend.
Die Pausen können individuell, beispielsweise auf Frühstücks-, Mittags- und Kaffeepausen, verteilt werden.
Werden längere Pausen eingelegt als die vorgeschriebenen Mindestpausen, ist die zusätzliche Pausenzeit ebenfalls von der Arbeitszeit abzuziehen.
Ausnahmen
Für folgende Bereiche gilt keine Gleitzeitregelung, da dort Schicht- oder Arbeitspläne bestehen:
- Einzelhandel
- Fuhrpark
- Lager
- Zentrale
- Verkauf Baustoffhandel
- Verkauf Holzhandel
Für diese Bereiche gelten die jeweils festgelegten Arbeits- bzw. Schichtpläne.
Mindestverfügbarkeit in den Abteilungen
In allen anderen Abteilungen und Teams ist gemeinsam mit der jeweiligen Abteilungs- oder Teamleitung sicherzustellen, dass während der Geschäftszeiten die erforderlichen Ansprechpartner und Kompetenzen verfügbar sind.
Beispiele hierfür sind:
- kaufmännische Projektassistenz in der Bautechnik
- Ansprechpartner in der Buchhaltung
- weitere für den laufenden Geschäftsbetrieb notwendige Funktionen
Erforderliche Zeitfenster und Vertretungsregelungen sind eigenverantwortlich innerhalb des Teams mit der jeweiligen Führungskraft abzustimmen.
Homeoffice
Die in dieser Arbeitsanweisung beschriebenen Regelungen gelten gleichermaßen für die Arbeit im Homeoffice. Insbesondere sind Kernarbeitszeiten, Pausenregelungen sowie die vereinbarte Erreichbarkeit auch außerhalb des Unternehmensstandortes einzuhalten.
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