Inventur
Definition
Die Inventur ist die vollständige, mengen- und wertmäßige Erfassung aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag.
Sie dient der Feststellung des tatsächlichen Bestands und bildet die Grundlage für die Erstellung des Inventars sowie des Jahresabschlusses.
Einordnung im Rechnungswesen
Die Inventur ist gesetzlich vorgeschrieben und Bestandteil der ordnungsgemäßen Buchführung.
Sie stellt sicher, dass die in der Buchhaltung erfassten Werte mit den tatsächlich vorhandenen Beständen übereinstimmen.
Arten der Inventur
Bestandteile der Inventur
Erfasst werden insbesondere:
- Vermögen (z. B. Vorräte, Forderungen, Anlagegüter, liquide Mittel)
- Schulden (z. B. Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten)
Praxisbeispiel
- Zählung der Lagerbestände (z. B. Waren, Rohstoffe)
- Abgleich von Kassenbeständen
- Überprüfung offener Forderungen und Verbindlichkeiten
Relevanz in der Praxis
Die Inventur ist wesentlich für:
- Korrekte Bewertung des Unternehmensvermögens
- Erstellung des Jahresabschlusses
- Aufdeckung von Differenzen (z. B. Schwund, Fehler)
- Sicherstellung der Buchungsgenauigkeit
Besonderheiten
- Die Inventur muss ordnungsgemäß dokumentiert werden
- Abweichungen zwischen Soll- und Ist-Bestand sind zu klären und zu buchen
- Sie ist regelmäßig (mindestens einmal jährlich) durchzuführen
Diese Definition dient der einheitlichen Verwendung des Begriffs „Inventur“ innerhalb der Organisation.
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