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Inventur

Definition

Die Inventur ist die vollständige, mengen- und wertmäßige Erfassung aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag.

Sie dient der Feststellung des tatsächlichen Bestands und bildet die Grundlage für die Erstellung des Inventars sowie des Jahresabschlusses.


Einordnung im Rechnungswesen

Die Inventur ist gesetzlich vorgeschrieben und Bestandteil der ordnungsgemäßen Buchführung.
Sie stellt sicher, dass die in der Buchhaltung erfassten Werte mit den tatsächlich vorhandenen Beständen übereinstimmen.


Arten der Inventur

  • Stichtagsinventur: Erfassung aller Bestände zu einem festen Bilanzstichtag
  • Permanente Inventur: Laufende Bestandsführung mit regelmäßigen Kontrollen
  • Verlegte Inventur: Durchführung innerhalb eines bestimmten Zeitraums vor oder nach dem Bilanzstichtag
  • Stichprobeninventur: Ermittlung durch statistische Verfahren auf Basis von Stichproben

Bestandteile der Inventur

Erfasst werden insbesondere:

  • Vermögen (z. B. Vorräte, Forderungen, Anlagegüter, liquide Mittel)
  • Schulden (z. B. Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten)

Praxisbeispiel

  • Zählung der Lagerbestände (z. B. Waren, Rohstoffe)
  • Abgleich von Kassenbeständen
  • Überprüfung offener Forderungen und Verbindlichkeiten

Relevanz in der Praxis

Die Inventur ist wesentlich für:

  • Korrekte Bewertung des Unternehmensvermögens
  • Erstellung des Jahresabschlusses
  • Aufdeckung von Differenzen (z. B. Schwund, Fehler)
  • Sicherstellung der Buchungsgenauigkeit

Besonderheiten

  • Die Inventur muss ordnungsgemäß dokumentiert werden
  • Abweichungen zwischen Soll- und Ist-Bestand sind zu klären und zu buchen
  • Sie ist regelmäßig (mindestens einmal jährlich) durchzuführen

Diese Definition dient der einheitlichen Verwendung des Begriffs „Inventur“ innerhalb der Organisation.