11.1 Abnahme Phase 1
Phase 1 gilt als fachlich abgeschlossen, wenn:
- alle definierten Quellsysteme importiert wurden
- Quell-IDs nachvollziehbar gespeichert wurden
- Dubletten analysiert wurden
- unklare Dubletten manuell entschieden wurden
- Adressen normalisiert wurden
- externe Prüfungen gemäß vereinbartem Umfang erfolgt sind
- Zahlungsbedingungen zugeordnet wurden
- Mahnbedingungen zugeordnet wurden
- nicht mehr aktive Unternehmen gekennzeichnet wurden
- kritische Konflikte bearbeitet wurden
- ein freigegebener Golden Record je Geschäftspartner vorliegt
- der bereinigte Datenbestand erfolgreich nach Gevis übertragen wurde
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