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11.1 Abnahme Phase 1

Phase 1 gilt als fachlich abgeschlossen, wenn:

  • alle definierten Quellsysteme importiert wurden
  • Quell-IDs nachvollziehbar gespeichert wurden
  • Dubletten analysiert wurden
  • unklare Dubletten manuell entschieden wurden
  • Adressen normalisiert wurden
  • externe Prüfungen gemäß vereinbartem Umfang erfolgt sind
  • Zahlungsbedingungen zugeordnet wurden
  • Mahnbedingungen zugeordnet wurden
  • nicht mehr aktive Unternehmen gekennzeichnet wurden
  • kritische Konflikte bearbeitet wurden
  • ein freigegebener Golden Record je Geschäftspartner vorliegt
  • der bereinigte Datenbestand erfolgreich nach Gevis übertragen wurde