8.2 Automatische Entscheidungen
KI-Ergebnisse sind grundsätzlich als Bewertung oder Änderungsvorschlag zu behandeln.
Automatische Änderungen dürfen nur erfolgen, wenn:
- eine definierte Geschäftsregel vorliegt,
- die Änderung eindeutig ist,
- eine ausreichend hohe Konfidenz besteht,
- die Änderung nachvollziehbar protokolliert wird.
Bei fachlich relevanten oder unklaren Änderungen erfolgt eine manuelle Freigabe.
Die entsprechenden Schwellenwerte müssen konfigurierbar sein.
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