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8.2 Automatische Entscheidungen

KI-Ergebnisse sind grundsätzlich als Bewertung oder Änderungsvorschlag zu behandeln.

Automatische Änderungen dürfen nur erfolgen, wenn:

  • eine definierte Geschäftsregel vorliegt,
  • die Änderung eindeutig ist,
  • eine ausreichend hohe Konfidenz besteht,
  • die Änderung nachvollziehbar protokolliert wird.

Bei fachlich relevanten oder unklaren Änderungen erfolgt eine manuelle Freigabe.

Die entsprechenden Schwellenwerte müssen konfigurierbar sein.