2.3 Nachvollziehbarkeit und Audit
Jede Änderung an einem Stammdatensatz muss nachvollziehbar sein.
Mindestens zu protokollieren sind:
- betroffener Datensatz
- geändertes Feld
- vorheriger Wert
- neuer Wert
- Änderungszeitpunkt
- Benutzer bzw. ausführender Dienst
- Herkunft der Änderung
- Grund der Änderung
- ggf. externe Referenz
- ggf. verwendetes KI-Prüfverfahren
- Freigabestatus
Die Änderungshistorie darf durch normale Benutzer nicht verändert oder gelöscht werden können.
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