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2.3 Nachvollziehbarkeit und Audit

Jede Änderung an einem Stammdatensatz muss nachvollziehbar sein.

Mindestens zu protokollieren sind:

  • betroffener Datensatz
  • geändertes Feld
  • vorheriger Wert
  • neuer Wert
  • Änderungszeitpunkt
  • Benutzer bzw. ausführender Dienst
  • Herkunft der Änderung
  • Grund der Änderung
  • ggf. externe Referenz
  • ggf. verwendetes KI-Prüfverfahren
  • Freigabestatus

Die Änderungshistorie darf durch normale Benutzer nicht verändert oder gelöscht werden können.