11.3 Abnahme Phase 3
Phase 3 gilt als abgeschlossen, wenn:
- die zentrale Stammdatenplattform Änderungen selbstständig verteilt
- alle vorgesehenen Zielsysteme angebunden sind
- Übertragungen unabhängig voneinander erfolgen
- Fehler eines Zielsystems andere Systeme nicht blockieren
- fehlgeschlagene Übertragungen wiederholt werden können
- keine Synchronisationsschleifen entstehen
- der Synchronisationsstatus vollständig nachvollziehbar ist
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