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11.3 Abnahme Phase 3

Phase 3 gilt als abgeschlossen, wenn:

  • die zentrale Stammdatenplattform Änderungen selbstständig verteilt
  • alle vorgesehenen Zielsysteme angebunden sind
  • Übertragungen unabhängig voneinander erfolgen
  • Fehler eines Zielsystems andere Systeme nicht blockieren
  • fehlgeschlagene Übertragungen wiederholt werden können
  • keine Synchronisationsschleifen entstehen
  • der Synchronisationsstatus vollständig nachvollziehbar ist