4.5 Prüfung über externe Datenquellen
Unternehmensdaten sollen soweit technisch und vertraglich möglich mit externen Datenquellen abgeglichen werden.
Vorgesehen sind insbesondere:
- Handelsregister bzw. Registerdaten
- Creditreform
Geprüft werden können abhängig von der verfügbaren Schnittstelle beispielsweise:
- Unternehmensname
- Rechtsform
- Sitz
- Geschäftsanschrift
- Handelsregisternummer
- Registergericht
- Unternehmensstatus
- weitere Identifikationsmerkmale
Dabei muss zwischen verschiedenen Datenquellen unterschieden werden:
- amtliche bzw. verifizierte Daten
- Creditreform-Daten
- interne Unternehmensdaten
- Benutzereingaben
- normalisierte Daten
- KI-generierte Vorschläge
Die Herkunft eines Wertes muss nachvollziehbar bleiben.
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