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4.5 Prüfung über externe Datenquellen

Unternehmensdaten sollen soweit technisch und vertraglich möglich mit externen Datenquellen abgeglichen werden.

Vorgesehen sind insbesondere:

  • Handelsregister bzw. Registerdaten
  • Creditreform

Geprüft werden können abhängig von der verfügbaren Schnittstelle beispielsweise:

  • Unternehmensname
  • Rechtsform
  • Sitz
  • Geschäftsanschrift
  • Handelsregisternummer
  • Registergericht
  • Unternehmensstatus
  • weitere Identifikationsmerkmale

Dabei muss zwischen verschiedenen Datenquellen unterschieden werden:

  1. amtliche bzw. verifizierte Daten
  2. Creditreform-Daten
  3. interne Unternehmensdaten
  4. Benutzereingaben
  5. normalisierte Daten
  6. KI-generierte Vorschläge

Die Herkunft eines Wertes muss nachvollziehbar bleiben.